EU-weite Ausschreibung: Darauf sollte der öffentliche Auftraggeber bei der Auswahl des CPV-Codes achten

22.03.2018 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Damit bei EU-weiten Ausschreibungen Sprachbarrieren zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Bewerber keine Rolle spielen, erstellt der öffentliche Auftraggeber die Auftragsbeschreibung in Form eines CPV-Codes. Je präziser dieser Code ausgewählt wird, desto schneller und einfacher kann der Bieter die Ausschreibung finden. Doch welche Struktur liegt der CPV-Nomenklatur zugrunde?

CPV-Code: Bedeutung und Ziele 

Das CPV, „Common Procurement Vocabulary“, ist das gemeinsame Vokabular der EU für öffentliche Aufträge. Die Europäische Kommission hat das CPV 1993 ausgearbeitet, mit dem Ziel das öffentliche Auftragswesen transparenter und effizienter zu gestalten. Die Methode dahinter: Eine einheitliche Klassifikation ermöglicht eine einheitliche Beschreibung des Vertragsgegenstandes, was den Zugang zu Informationen für Bieter und Auftraggeber erleichtert. Sprachbarrieren werden auf diese Weise leicht überwunden. 

Für den öffentlichen Auftraggeber ist es eine zwingende Vorgabe bei europaweiten Ausschreibungen einen CPV-Code in der Vergabebekanntmachung anzugeben. Denn seit dem 1. Februar 2006 muss die CPV-Klassifikation in der EU obligatorisch verwendet werden. Die aktuelle CPV-Version ist die Version aus dem Jahr 2008. 

Welche Informationen neben dem CPV noch wichtig sind, um EU-weite erfolgreich auszuschreiben, erfahren Sie im Handbuch „Das neue Vergaberecht“

CPV – Nomenklatur

Das CPV besteht aus einem Hauptteil und einem Zusatzteil. Im Hauptteil wird der Auftragsgegenstand definiert, während im Zusatzteil weitere qualitative Angaben ergänzt werden können.

Hauptteil des CPV-Codes 

Der Hauptteil basiert auf einer Baumstruktur, die Codes von bis zu neun Ziffern umfasst. Diesen Ziffern ist jeweils eine Bezeichnung zugeordnet, die Angaben zu Art der Lieferung, Bauarbeiten oder Dienstleistungen macht, wodurch der Auftragsgegenstand präziser beschrieben wird:

  • Die beiden ersten Ziffern bezeichnen die Abteilungen (XX000000-Y),
  • Die drei ersten Ziffern die Gruppen (XXX00000-Y),
  • Die vier ersten Ziffern die Klassen (XXXX0000-Y),
  • Die fünf ersten Ziffern die Kategorien (XXXXX000-Y).

Mithilfe der letzten drei Ziffern kann eine weitere Präzisierung innerhalb der einzelnen Kategorie vorgenommen werden. Die neunte Ziffer dient dazu, die vorstehenden Ziffern zu überprüfen. 

Zusatzteil des CPV-Codes

Den Zusatzteil kann der öffentliche Auftraggeber nutzen, um den Auftragsgegenstand noch genauer zu beschreiben. Der Zusatzteil wird in Form eines alphanumerischen Codes angegeben, der Folgendes umfasst:

  1. Die erste Ebene besteht aus einem Buchstaben, der den Abschnitt bezeichnet.
  2. Die zweite Ebene besteht aus vier Ziffern. Die ersten drei Ziffern stellen eine Unterteilung dar, die vierte Ziffer hat wiederum eine Kontrollfunktion.

Wie wählen öffentliche Auftraggeber den passenden CPV-Code aus?

Um einen CPV-Code zu wählen, der von möglichst vielen Bietern gefunden wird, sollte der öffentliche Auftraggeber einen Code finden, der möglichst genau mit seinem Bedarf übereinstimmt. Dabei kann er aus dem Hauptvokabular mehr als einen Code auswählen – mehr als 20 Codes sollten es aber auch nicht werden. 

Jeder Code kann weiter detailliert werden, bis die Bedürfnisse des Auftraggebers vollumfänglich dargestellt sind. Hierfür werden mehrere Codes verwendet, die aus dem Code im Zusatzvokabular gewählt werden. 

Die aktuelle CPV finden öffentliche Auftraggeber auf der SIMAP-Homepage oder auf der Eur-Lex-Website.

Quellen: SIMAP, „Das neue Vergaberecht“