RSA 21: Neue Richtlinien der Arbeitssicherung an Straßen
04.03.2022 | J. Morelli – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Bau- und Arbeitsstellen an öffentlichen Straßen unterliegen besonders vielen sicherheitsrelevanten Anforderungen. Seit 14.02.2022 besitzt das neue Richtlinienwerk RSA 21 Gültigkeit. Es löst die seit über 25 Jahren gültigen RSA 95 ab und novelliert viele ihrer Vorgaben und Richtlinien. Was müssen verantwortliche Planer, Sicherheitsfachkräfte und Handwerker wissen? Ab wann gelten die RSA21 und was hat sich gegenüber den RSA 95 geändert?Inhaltsverzeichnis
- Ab wann gelten die neuen RSA 21?
- Inhalt und Struktur der RSA 21
- Was ist neu an der RSA 21?
- Welche Berufsgruppen betreffen die RSA?
- Wie oft muss nach RSA 21 geprüft werden?
- Fazit
Ab wann gelten die neuen RSA 21?
Zwar wurden die neuen Richtlinien am 14. Februar 2022 veröffentlicht, Gültigkeit besitzen sie aber erst nachdem einzelne Bundesländer für ihren Bereich einen Einführungserlass umgesetzt haben. Anschließend müssen Unternehmen darauf achten, bei Ausschreibungen, Beantragungen, Anordnungen oder Aufträgen stets die RSA 21 zu berücksichtigen und ggf. anzugeben.
Die RSA 21 gelten nur in Kombination mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung“ (VwV-StVO).
Inhalt und Struktur der RSA 21
Die RSA 21 beinhalten bereits in ihrem Namen eine Spezifikation hinsichtlich des Wirkungsbereichs der Vorgaben und Richtlinien. Mit "verkehrsrechtlicher Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen" zeigt sich deutlich, worauf der Schwerpunkt des Richtlinienwerks liegen soll. Demzufolge befassen sich die RSA 21 auch nicht mit Arbeitsschutzvorschriften oder -maßnahmen.
Nach einem allgemeinen Teil gliedern sich die RSA 21 in drei Hauptteile, für die jeweils unterschiedliche Regelpläne vorgelegt werden:
- Innerörtliche Straßen
- Landstraßen
- Autobahnen
Darin unterscheiden sich u.a. die Vorgaben für Straßen mit geringer Verkehrsstärke und mehrspurige Fahrbahnen. Ein weiterer Bemessungsfaktor für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ist die zulässige Geschwindigkeit. Dementsprechend unterscheiden sich die anzuwendenden Maßnahmen deutlich: geschwindigkeitsreduzierter Bereich oder Sperrung? Einengung, halbseitige Sperrung, Komplettsperrung oder Behelfsfahrstreifen? Einbahnstraßenregelung oder Umleitung?
Bei all diesen Möglichkeiten spielen alle Verkehrsteilnehmer eine wichtige Rolle: müssen provisorisch Fußgängerübergänge (z. B. Zebrastreifen) oder Ampelanlagen angelegt werden? Können Fahrradspuren verlegt oder umgeleitet werden? Ist die Ersatzstrecke breit genug für den Lastenverkehr? – all diese Fragen und noch vieles mehr beantworten die RSA 21 anhand der Regelpläne mit praxisnahen Umsetzungsmöglichkeiten.
Zusätzlich werden die Vorschriften für bestimmte Baustellen nach ihrer Dauer und Planungsstruktur behandelt. Handelt es sich um eine längere oder kürzere Arbeitsstelle, um eine Tages- oder Nachtbaustelle? Alles über 24 Stunden gilt allgemein als längere Baustelle. Bei Tagesbaustellen reicht als Beleuchtung meist das Tageslicht aus. Bei Nachtbaustellen müssen zusätzliche visuelle Warnzeichen, Signale oder Ampel angebracht werden.
Antworten auf diese Fragen oder ähnliche können oft bereits durch den Grundsatz der RSA 21 beantwortet werden: Arbeitsstellen sollen so geplant werden, dass sie den Verkehr sowohl zeitlich als auch in ihrer Ausdehnung so wenig wie möglich beeinflussen oder beeinträchtigen.
Kann ein Regelplan der RSA 21 auch als Verkehrszeichenplan genutzt werden?
Grundsätzlich ja – aber im Vorfeld müssen die örtlichen Begebenheiten individuell geprüft werden. Bei jeder Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum muss dennoch ein auf jeweilige Arbeitsstelle zugeschnittener Verkehrszeichenplan erstellt werden.
Der zuständigen Straßenverkehrsbehörde obliegt anschließend die Kontrolle des Verkehrszeichenplans.
Was ist neu an den RSA 21?
Nach über 20 Jahren wurden die RSA 95 nun novelliert. Die neuen RSA 21 mit ihrem Fokus auf verkehrsrechtlicher Sicherung beinhalten viele Neuerungen und Ergänzungen – nicht zuletzt aufgrund des in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Bauvolumen im Straßenbau. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Neue Längsabstände bei Absperrgeräten (innerorts 6 Meter, außerorts 9 Meter und auf Autobanen 18 Meter)
- Neue Qualifikationen für Verantwortliche
- Definition der exakten Abgrenzung von Verkehrsbereich und Arbeitsbereich
- Änderungen beim Aufstellen von Verkehrszeichen
- Anpassungen der Mindestbreite bei Fuß- und Radwegen
- Vielzahl an neuen und überarbeiteten Regelplänen, die auch in der Nummerierung von denen der alten RSA abweichen.
Was ändert sich für die Beschilderung und Warnlichter? Mit Inkrafttreten der RSA 21 müssen alle Verkehrsschilder, Absperrgitter, Leitbaken und Leitkegel mit Folien der Klasse RA2 ausgestattet werden. Ausnahmen existieren nur für Absturzsicherungen und Verkehrszeichen und Markierungen des ruhenden Verkehrs.
Welche Verkehrszeichen an welchen Stelle aufstellen? Dabei helfen auch die Regelpläne der RSA 21. |
Gibt es hierfür eine Übergangsfrist? Nein, eine Karenzzeit bis zur notwendigen Umstellung existiert nicht. Zwar gelten die RSA 21 erst mit der bundeslandeigenen Umsetzung, anschließend aber sofort.
Um die Anwendbarkeit der Regelpläne zu vereinfachen, wurden Auswahlfelder hinzugefügt. Dadurch soll eine reibungslose Anpassung an die örtlichen und planerischen Anforderungen möglich sein.
Welche Berufsgruppen betreffen die RSA?
Die RSA 21 sind wichtig für alle Personen, die im Straßenbau tätig sind oder direkt Straßenarbeiten ausführen. Üblicherweise wird ab einer bestimmten Baustellengröße durch den Bauherrn ein Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestimmt, der sowohl die Schutzmaßnahmen für die eigne Belegschaft als auch die Anwohner festlegt. Generell sollten alle Personen des baulichen Gewerbes eine Vorstellung der RSA haben. Das gilt auch für Subunternehmer und Zweit- und Drittdienstleister. Im Umgang mit den folgenden Teilbereichen sollte stets die RSA 21 zu Rate gezogen werden:
- Absperrungen
- Markierungen
- Verkehrsführung
- Einrichtung von Nothaltebuchten
- Umgang mit Rad- und Fußgängerwegen
- Quer- und Längsabsperrungen
- Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Arbeitsstelle
- Umgang mit Verkehrszeichen
Besonders im Bereich der städtischen Bauhöfe ist es wichtig stets auf dem aktuellen Stand der sicherheitsrelevanten Richtlinien und Vorschriften zu sein. Dazu bietet es sich an regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen zu besuchen.
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Wie oft muss nach RSA 21 geprüft werden?
Diesbezüglich existiert keine Änderung in der RSA 21 gegenüber der RSA 95. An Arbeitstagen müssen Baustellen zweimal und an arbeitsfreien Tagen einmal überprüft werden. Vor einem längerem Ruhezeitraum müssen Verkehrssicherungsmaterialen und Lichtsignalanlagen zusätzlich „außerplanmäßig“ überprüft werden, um die Sicherheit auch bei längerer Abwesenheit der Baustellenmitarbeiter zu gewährleisten.
Fazit
Baustellen im Verkehrsraum bergen großes Gefahrenpotenzial. Gleichzeitig haben dieses stets dem Anspruch zu genügen, den Verkehr nicht unnötig zu beeinträchtigen. Um einerseits alle Beteiligten vor Personen- und Sachschäden zu schützen und andererseits Staus und Umleitungen so gering wie möglich zu halten, wurden die RSA 95 grundlegend überarbeitet. Mit ihrem verkehrstechnischen Schwerpunkt schaffen die RSA 21 die beste Grundlage, um Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten.
Quellen: der bauhofLeiter, Die Bauhof-Mappe, Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, RSA 21