Schlaglöcher – Das müssen Kommunen beim Kauf von Kaltasphalt beachten
19.07.2019 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Schlaglöcher sind wohl das bekannteste Schadensbild auf deutschen Straßen. Um diese zu sanieren, verwenden die meisten Kommunen Kaltasphalt. Doch die Auswahl des richtigen Mittels ist nicht so einfach, denn Kommunen können auf kein griffiges Regelwerk zurückgreifen, das eine Norm definiert. Lesen Sie, welche Anforderungen Kaltasphalt erfüllen muss, um Schlaglöcher dauerhaft auszubessern.
Definition: Schlagloch
Schlaglöcher entstehen, wenn durch Risse Wasser in den Asphaltkörper eindringt, sich bei Frost ausdehnt und in der nächsten Tauperiode – durch die nun entstandenen Hohlräume – der Asphalt aufgesprengt wird.
Schlaglöcher sanieren: lösemittelhaltiger oder lösemittelfreier Kaltasphalt?
Der Markt für Kaltasphalt wurde in den 40 Jahren seit seiner Einführung von unzähligen Anbietern überschwemmt. Kommunen stehen deshalb regelmäßig vor der schwierigen Aufgabe, das passende Material auszuwählen. Auf eine Norm können sie dabei nicht zurückgreifen, lediglich der „Leitfaden zur Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt – Hinweise zur Sicherstellung einer anforderungsgerechten Ebenheit“, den die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) im Jahr 2019 veröffentlicht hat, dient ihnen als Orientierung.
In erster Linie müssen Verantwortliche wissen, dass es unterschiedliche Arten von Kaltasphalt gibt:
Lösemittelhaltige Produkte
Bei Kaltasphalten wird zwischen lösemittelhaltigen, lösemittelfreien sowie „restriktiven“ Kaltasphalten unterschieden. Nachdem Produkte, die als Bindemittel Lösemittel aller Art enthalten, grundsätzlich nicht mehr zeitgemäß sind und zudem ein erhebliches Gesundheitsrisiko für das ausführende Personal mit sich bringen, empfiehlt es sich, bei der Sanierung von Schlaglöchern immer von lösemittelhaltigem Kaltasphalt abzusehen.
Lösemittelfreier Kaltasphalt
Die lösemittelfreien Produkte eignen sich deutlich besser für die Abdeckung von Schlaglöchern, da für das Personal kaum Gesundheitsrisiko besteht. Außerdem weist lösemittelfreier Kaltasphalt eine deutlich höhere Haltbarkeit auf.
Hände weg von reaktivem Kaltasphalt
Aufpassen sollten Kommunen, wenn ihnen „reaktiver“ Kaltasphalt angeboten wird, denn hierbei handelt es sich oft um eine Mogelpackung. In Bezug auf Kaltasphalt soll reaktiv bedeuten, dass das Bindemittel mit Wasser bzw. Feuchtigkeit reagiert und komplett durchhärtet. Allerdings ist „reaktiv“ kein geschützter Begriff und kann damit für jedes beliebige Produkt verwendet werden. Aufseiten der Kommunen führte das bereits zu einiger Verwirrung.
Auswahl des Kaltasphalts für Schlaglochsanierung: Das müssen Kommunen beachten
Bei der Auswahl eines möglichst dauerhaften und wirtschaftlichen Kaltasphalts muss der Asphalt für eine optimale Sanierung von Schlaglöchern folgende Anforderungen erfüllen:
- leichte Verarbeitbarkeit, auch wenn Schlaglöcher bei kühlen Temperaturen ausgebessert werden müssen
- möglichst 100 %ige Lösemittelfreiheit – der 100 %ige Nachweis ist die Wassergefährdungsklasse im EG-Sicherheitsdatenblatt des Anbieters, hier muss für Lösemittelfreiheit eine WGK 1 stehen
- Einstufung des Materials mit Giscode RepA10 durch die BG Bau
- Nachweis der technischen Performance (Marshallstabilität und Spurbildungstest) von einem unabhängigen Prüfinstitut
- Bindemittelgehalt von mindestens 6,0 %
- Möglichkeit eines witterungsunabhängigen Einbaus
Weist der Kaltasphalt die genannten Eigenschaften auf, können Kommunen davon ausgehen, dass sie ein hochwertiges und dauerhaftes Produkt erworben haben, um die Schlaglöcher in ihrem Ort zu sanieren.
Wie Schlaglöcher sanieren?
Doch mit der Auswahl des richtigen Mittels ist es noch nicht getan. Für eine langanhaltende Sanierung von Schlaglöchern ist auch die Einbauqualität entscheidend. Empfehlenswert ist die folgende Vorgehensweise:
- Um für einen kraftschlüssigen Verbund zwischen umliegendem Asphalt und Kaltasphalt zu sorgen, sollte ein Voranstrich verwendet werden. So erzielen Kommunen eine möglichst langfristige Sanierung eines Schlaglochs.
- Danach erst erfolgt der Einbau des Kaltasphalts.
- Abschließend wird der Kaltasphalt bestmöglich verdichtet. Empfehlenswert ist eine Verdichtung mit Rüttelplatte.
- Das Abstreuen des sanierten Schlaglochs entfällt bei lösemittelfreien Produkten, da diese nicht an der Oberfläche kleben.
Die Sanierung von Schlaglöchern ist jedoch nicht die einzige Pflicht von Kommunen, was den Unterhalt von Straßen und Wegen betrifft. Um den Verantwortlichen die Aufgaben im Straßenunterhaltsbereich zu erleichtern, fasst das Buch „bauhofLeiter-PraxisSpezial: Straßenunterhalt“ alle wichtigen Aspekte zusammen.
Quelle: „bahofLeiter-PraxisSpezial: Straßenunterhalt“