Schulverpflegung: So gelingt die öffentliche Ausschreibung von Schulessen

13.04.2018 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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An Schulessen werden hohe Anforderungen gestellt: Es soll schmecken, bestenfalls aus regionalen Produkten hergestellt sein und kulturellen Ansprüchen genügen. Für den öffentlichen Träger muss es aber auch bezahlbar bleiben. Viele Schulen tun sich deshalb schwer damit, eine geeignete Leistungsbeschreibung für die öffentliche Ausschreibung zu erstellen. Eine für alle geltende Lösung gibt es dafür nicht, folgende Reihenfolge hat sich jedoch für die Entscheidungsfindung bewährt.

 

1. Jede Schule benötigt einen Ausschuss für Schulverpflegung

Weil in jeder Schule andere Rahmenbedingungen vorherrschen, kann es keine Patentlösung für die Ausschreibung von Schulessen geben. Es gibt jedoch eine bewährte Reihenfolge, an deren Ende die Leistungsbeschreibung steht. Doch bevor es überhaupt daran geht, eine öffentliche Ausschreibung zu erstellen, ist es notwendig, einen Ausschuss für Schulverpflegung an der Schule zu integrieren

In diesem Schulverpflegungsausschuss können unterschiedliche Akteure wie Vertreter der Schulleitung, Schüler- und Elternvertreter sowie Personen mitwirken, die für organisatorische oder logistische Belange zuständig sind. Bei Bedarf ist es zudem ratsam, Experten wie Ernährungsberater oder Küchenplaner zu einzelnen Sitzungen des Ausschusses einzuladen. So werden die unterschiedlichen Blickwinkel beleuchtet. 

2. Ausschreibung von Schulverpflegung: die Ist-Analyse 

Der Schulverpflegungsausschuss untersucht die Ist-Situation an der Schule, um Schwächen und Potenziale im Hinblick auf die Schulverpflegung auszumachen. Bei diesem Schritt ist es wichtig, den Schulträger einzubeziehen. Dabei können Aspekte wie rechtliche Rahmenbedingungen, Raumsituation, Schülerzahl (aktuell und künftig), schulorganisatorische Rahmenbedingungen sowie die Marktsituation relevant sein. 

Als Ergebnis der Ist-Analyse werden die Ziele der Ausschreibung formuliert. Die Ist-Analyse bildet dabei die Basis für den Entscheidungsprozess, der im nächsten Schritt ansteht. 

3. Entscheidungen bezüglich Schulverpflegung treffen 

Aufbauend auf den zuvor formulierten Zielen muss der Schulausschuss für Schulverpflegung definieren, welche Vorgaben bezüglich des gewünschten Verpflegungsangebots in die öffentliche Ausschreibung aufgenommen werden sollen. Dabei sollten Fragen zum Umfang des Essensangebots, zur Qualitätssicherung des Angebots, zum wünschenswerten Preisniveau etc. beantwortet werden. 

4. Leistungsbeschreibung erstellen 

Bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung müssen die festgelegten Wünsche und Ziele in eine konkrete Beschreibung eingearbeitet werden. Dabei werden unterschiedliche Faktoren beachtet wie die Ernährungsphysiologie. Diese besagt, dass die Schulverpflegung – genauer die Mittags- und die Zwischenverpflegung – so auszuwählen sind, dass eine gesundheitsfördernde Lebensmittelauswahl möglich ist. 

Welche Qualitätsstandards die Schulverpflegung erfüllen muss, beschreibt der Verein „Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.“. Eine ausführliche Übersicht bieten die Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den Bundesländern. Alle Rahmenbedingungen für die öffentliche Ausschreibung, die künftig nur elektronisch erfolgen darf, sind im Buch „Vergabe von Lieferungen und Leistungen“ leicht verständlich aufbereitet. 

 

In der Leistungsbeschreibung müssen zudem weitere Rahmenbedingungen formuliert sein, wie Personaldisposition, Haftung, Nutzungsbedingungen, Hygiene, Kostenträger etc. Schlussendlich müssen die Vergabeunterlagen alle Angaben enthalten, die notwendig sind, damit mögliche Bewerber oder Bieter die ausgeschriebene Leistung kalkulieren und anbieten können. (juse)

Quellen: Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den Bundesländern, Behördenspiegel

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