Spielplatzgeräte: Wann haften Betreiber von öffentlichen Spielplätzen und wie oft muss kontrolliert werden?
05.04.2018 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Spielplätze bieten Kindern die Möglichkeit, beim Toben spielerisch den Umgang mit gefährlichen Situationen zu üben. Diese Gefahren sollten jedoch nicht von defekten Spielplatzgeräten ausgehen. Denn wenn sich ein Kind beim Spielen verletzt oder gar tödlich verunglückt, kommen zivil- bzw. strafrechtliche Konsequenzen auf den Betreiber zu.Wer haftet, wenn auf dem Spielplatz etwas passiert?
Betreiber von Spielplatzgeräten sind verpflichtet, Spielplätze zu kontrollieren und zu warten. Das ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 823 Abs. 1, das in vielen Gerichtsverhandlungen herangezogen wird. Demnach ist derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen verletzt". Im Absatz 2 desselben Paragrafen wird derjenige in die Haftung genommen, der gegen ein Schutzgesetz verstößt – im Falle von Spielplatzgeräten ist als Schutzgesetz das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gemeint.
Generell gilt, dass Spielplatzgeräte den anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen, die in DIN EN 1176 bzw. DIN EN 1177 definiert sind. Welche Neuerungen sich aus der überarbeiteten Normenreihe DIN EN 1176 für Betreiber ergeben, lesen Sie hier – tiefer greifendes Fachwissen bietet außerdem das Buch „Das 1x1 der Spielplatzkontrolle“. Dabei gilt die Norm auch für Hersteller und Importeure, die nur normgerechte Spielplatzgeräte in Verkehr bringen dürfen.
Betreiber von öffentlichen Spielplätzen – in der Regel sind das die Kommunen – müssen durch regelmäßige Kontrollen und Instandhaltungen die dauerhafte Sicherheit gewährleisten können. Wer dabei außerdem als Betreiber infrage kommt, wird im kostenlosen Fachartikel „Wer baut, der haftet?“ erklärt. Der Artikel widmet sich zudem dem Thema Bolzplätze.
Spielplatzgeräte: Was bedeutet „regelmäßige Prüfung“?
Versäumen Spielplatzbetreiber notwendige Inspektionen und Wartungsarbeiten oder dokumentieren sie diese nicht richtig, sind sie bei einem Unfall zum Schadensersatz verpflichtet. Doch wie oft muss was gemacht werden? In der DIN EN 1176 ist das genau beschrieben:
Visuelle Routine-Inspektion von Spielplatzgeräten
- Sollte je nach Nutzung des Spielplatzes täglich bis wöchentlich durchgeführt werden.
- Durch die visuelle Kontrolle werden offensichtliche Gefahrenquellen erkannt, die durch Benutzung, Vandalismus oder Witterungseinflüsse entstehen.
- Kontrolliert wird nach Sauberkeit, Vandalismus, Beschaffenheit der Bodenoberflächen, freiliegenden Fundamenten, scharfen Kanten sowie zerbrochenen, beschädigten oder fehlenden Teilen.
Operative Inspektion eines Spielplatzes
- Sollte alle ein bis drei Monate durchgeführt werden.
- Alternativ zum genannten Intervall können auch die Herstellerangaben berücksichtigt werden.
- Kontrolliert wird nach Betrieb, Verschleiß und Gerätefunktionalität (deutlich detaillierter als bei der Sichtprüfung).
Jährliche Hauptinspektion
- Bei der jährlichen Kontrolle muss der Spielplatzbetreiber feststellen, ob der Zustand von Spielplatzgeräten, Fundament und Oberflächen noch einen sicheren Betrieb erlaubt.
- Kann das Freilegen bestimmter Teile erfordern.
- Kontrolliert wird nach Witterungseinflüssen, Verrottung und Korrosion sowie jeglichen anderen Veränderungen.
Jede Kontrolle oder Instandsetzung müssen Betreiber von Spielplätzen ordentlich dokumentieren, um die getroffenen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit im Schadensfall beweisen zu können. Sehr wichtig ist zudem, dass gut geschultes und fachkundiges Personal mit der Kontrolle beauftragt wird.