Crowdworking einfach erklärt: Definition, Arbeitsrecht sowie Vor- und Nachteile
22.05.2024 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Einige Unternehmen nutzen für bestimmte Aufgaben das sog. Crowdworking. Hierbei werden über spezielle Online-Plattformen Personen rekrutiert, die das Unternehmen (meist einmalig) in einem Bereich unterstützen. Aber wie funktioniert Crowdworking, welche Vor- und Nachteile sprechen dafür oder dagegen und was müssen die Unternehmen arbeitsrechtlich beachten?
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Crowdworking einfach erklärt?
- Wie funktioniert Crowdworking?
- Crowdworking Arbeitsrecht: Sind Crowdworker Arbeitnehmer?
- Crowdworking: Vor- und Nachteile
Was ist Crowdworking einfach erklärt?
Crowdworking (engl. „crowd“ (Menschenmenge, Masse) und „working“ (arbeiten)) ist eine Form der Zusammenarbeit für Projekte und Aufgaben. Dabei bietet i. d. R. ein Unternehmen unterschiedlichen Personen (sog. Crowdworkern) bestimmte Aufträge (sog. Crowdworking-Jobs) an, um ein geplantes Vorhaben zu realisieren. Die Zusammenarbeit ist auf den vermittelten Auftrag beschränkt und erfolgt über spezielle Crowdworking-Plattformen.
Meist gibt es eine Form der Entlohnung, entweder finanziell oder z. B. über ein digitales Punktesystem, mit dem sich spezielle Prämien freischalten lassen.
Crowdworking und Crowdsourcing
Auch beim Crowdsourcing können sich Interessierte aktiv an unternehmensinternen Prozessen beteiligen, indem sie beispielsweise Feedback und Verbesserungsvorschläge aus Nutzersicht zu verschiedenen Ideen oder neuen Projekten einbringen.
Der Unterschied zum Crowdworking: Während Crowdworking auf einer monetären Entlohnung basiert, arbeiten die Freiwilligen beim Crowdsourcing teilweise ohne finanzielle Gegenleistung. Entsprechende Anreize sind hier optional und nicht zwingend vorgesehen.
Wie funktioniert Crowdworking?
Crowdworking funktioniert durch Arbeitsteilung mittels spezieller Plattformen. Die Idee hinter Crowdworking zeichnet sich im Wesentlich durch folgende Punkte aus:
- Es gibt einen Marktplatz für komplexe Aufträge (i. d. R. auf Freelancer-Basis).
- Die Beteiligten übernehmen einzelne Aufgaben (oft mit genauem Briefing).
Typische Crowdworking-Jobs sind:
- Unterstützung bei Design und Grafik
- Testen von Software und Apps (z. B. in Beta-Versionen)
- Beteiligung an Open Innovation bzw. Ideen und Innovationsprozessen für neue Produkte oder Geschäftsmodelle
Statistisch gesehen nutzen Crowdworker diese Art der digitalen Zusammenarbeit überwiegend als Möglichkeit zum Nebenverdienst. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung nutzt nur etwa jede fünfte Person diese Option als Haupterwerbsquelle – freiberuflich oder selbstständig.
Durch diese autonome Zusammenarbeit lässt sich das Crowdworking u. a. dem Konzept „New Work“ zuordnen.
Was sind Crowdworking-Plattformen?
Crowdworking-Plattformen sind webbasierte Anwendungen, die sich auf die Vermittlung von Crowdworking-Jobs (auch „Mikrojobs“) spezialisiert haben. Das sind meist kleine Aufträge, die über Crowdsourcing organisiert und bezahlt werden.
Die Organisationsstruktur der Crowdworking-Plattformen basiert auf folgenden Annahmen:
- Interessierte (Crowdworker) erhalten regelmäßig Crowdworking-Jobs.
- Die Crowdworker werden über die Plattform akquiriert.
- Sie erfüllen ihre Aufgaben persönlich über die Plattform.
Es besteht jedoch keine formelle Pflicht zur Annahme von Aufträgen aus der Crowdworking-Plattform.
Crowdworking Arbeitsrecht: Sind Crowdworker Arbeitnehmer?
Möchte ein Unternehmen Crowdworking nutzen, stellen sich häufig Fragen zur arbeitsrechtlichen Beschäftigung der Crowdworker. Handelt es sich um Arbeitnehmer oder Selbstständige? Das lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab.
Was für einen Status als Selbstständige spricht
Als selbstständig (und nicht abhängig beschäftigt) könnten die Beteiligten gelten, da sie folgende Eigenschaften aufweisen:
- Sie gestalten und entscheiden selbst, wann und wo sie arbeiten.
- Sie nutzen ihre eigenen Betriebs- und Arbeitsmittel.
- Im Rahmen von Werkverträgen werden sie je Auftrag, nicht nach Zeitaufwand, entlohnt.
- Crowdworker stehen in keinem direkten Kontakt mit dem Auftraggeber, sondern kommunizieren ausschließlich über die Crowdworking-Plattform.
- Sie sind nicht dazu verpflichtet, einzelne angebotene Crowdworking-Jobs anzunehmen.
Bindend sind lediglich die entsprechenden Fristen und Abgabetermine der angenommenen Aufträge.
Die Rechtsprechung zeigt jedoch, dass auch beim Crowdworking einiges für ein Arbeitsverhältnis spricht.
Kriterien von Crowdworking im arbeitsrechtlichen Einzelfall prüfen
Dass keine Pflicht besteht, einen angebotenen Mikrojob anzunehmen, macht einen wegweisenden Unterschied. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) München im Jahr 2019, dass Crowdworker als Selbstständige einzuordnen sind. Allerdings bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Dezember 2020 den Arbeitnehmerstatus von Crowdworkern, denen regelmäßig Aufträge vermittelt werden.
Für die beauftragenden Unternehmen bedeutet das zwar nicht, dass jeder Crowdworker über diesen Arbeitnehmerstatus verfügt. Dennoch kann es auf den Einzelfall ankommen, wenn ein Unternehmen dauerhaft das Crowdworking für sich einsetzen möchte. Denn per se handelt es sich um ein flexibles Arbeitsmodell, das Crowdworker durchaus als Arbeitnehmer qualifizieren kann.
Crowdworking: Vor- und Nachteile
Das Konzept des Crowdworking bietet den Beteiligten sowohl Vor- als auch Nachteile im Vergleich zu anderen Formen der Zusammenarbeit.
Pro | Contra |
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In der Praxis sollten die Vor- und Nachteile von Crowdworking genau abgewogen werden, bevor entsprechende unternehmensinterne Strukturen geschaffen werden. Dazu gehört, sich über die arbeitsrechtlichen Hintergründe und die Möglichkeiten flexibler Arbeitsmodelle zu informieren.
Quellen: „GmbH-Recht“, „Digitale Vorlagensammlung Flexible Arbeitsmodelle“