Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Aufgaben, Wahl und Rechte

26.01.2026 | L. Gschnitzer – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt die Interessen von Azubis und jugendlichen Beschäftigten im Betrieb. Sie berät zum Beispiel bei Fragen rund um Arbeit und Ausbildung oder bringt Anliegen beim Betriebsrat ein. Doch muss jedes Unternehmen eine JAV einrichten? Wer darf sie wählen und welche Rechte haben JAV-Mitglieder?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die JAV einfach erklärt?
  2. Ist eine Jugend- und Auszubildendenvertretung Pflicht?
  3. Was gibt es zur JAV-Wahl zu wissen?
  4. Wie viele Mitglieder hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung?
  5. Wie lange dauert die Amtszeit der JAV?
  6. Was sind die Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung?
  7. Für welche Tätigkeiten werden Jugend- und Auszubildendenvertreter freigestellt?
  8. Haben JAV-Mitglieder einen Anspruch auf Schulungen?
  9. Welcher Kündigungsschutz gilt für JAV-Mitglieder?
  10. Was gilt für JAV-Mitglieder bei der Übernahme nach der Ausbildung?

Was ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) einfach erklärt?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist eine besondere Arbeitnehmervertretung, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert ist. Sie vertritt die Interessen von jugendlichen Arbeitnehmenden unter 18 Jahren und Auszubildenden gegenüber dem Betriebsrat.

Anders als der Betriebsrat ist die JAV kein eigenständiges Organ mit eigenen Mitbestimmungsrechten. Vielmehr arbeitet sie eng mit dem Betriebsrat zusammen und sorgt dafür, dass die für jugendliche Beschäftigte geltenden Gesetze im Unternehmen eingehalten werden.

Ist eine Jugend- und Auszubildendenvertretung Pflicht?

Nach § 60 Absatz 1 BetrVG ist eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

So muss im Unternehmen ein Betriebsrat bestehen und es müssen in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmende beschäftigt werden, die

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Beschäftigte) oder
  • als Auszubildende angestellt sind.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die JAV-Wahl gesetzlich vorgeschrieben. Der Betriebsrat ist dann verpflichtet, einen Wahlvorstand zur Durchführung der JAV-Wahl zu bestellen.

Was gibt es zur JAV-Wahl zu wissen?

Wann findet die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung statt?

Die JAV wird alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November gewählt (§ 64 Absatz1 BetrVG). Die nächsten JAV-Wahlen finden im Herbst 2026 statt. Der genaue Wahltermin im Unternehmen richtet sich nach dem Ende der Amtszeit der bisherigen JAV. Diese läuft genau zwei Jahre nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses aus.

Wenn es noch keine Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb gibt, kann der Betriebsrat jederzeit die Wahl einleiten.

Hinweis: Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das am 18. Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurde die Altersgrenze von Azubis von 25 Jahren aufgehoben.

Wer wählt die Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Wahlberechtigt zur JAV sind folgende Beschäftigte (§ 61 Absatz 1 BetrVG):

  • Jugendliche Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Auszubildende (unabhängig vom Alter)

Als Stichtag für die Altersgrenze zählt dabei nicht der Tag der JAV-Wahl, sondern der Beginn von deren Amtszeit.

Wer darf gewählt werden?

Nach § 61 Absatz 2 BetrVG sind alle Beschäftigten des Betriebs zur Jugend- und Auszubildendenvertretung wählbar, die

  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
  • zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (unabhängig vom Alter).

Hinweis: Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden (§ 61 Absatz 2 BetrVG).

Wie viele Mitglieder hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Die Anzahl der JAV-Mitglieder ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten jugendlichen Arbeitnehmenden und Auszubildenden im Betrieb.

Es gilt folgende Staffelung (§ 62 Absatz 1 BetrVG):

Anzahl wahlberechtigter Arbeitnehmender JAV-Mitglieder
5 bis 20 1
21 bis 50 3
51 bis 150 5
151 bis 300 7
301 bis 500 9
501 bis 700 11
701 bis 1.000 13
Über 1.000 15

Damit die unterschiedlichen Interessen aller jugendlichen Angestellten und Azubis vertreten werden, sollen die Mitglieder der JAV möglichst verschiedene Beschäftigungsarten und Berufe ausüben (§ 62 Absatz 2 BetrVG).

Gut zu wissen: Wenn die Jugend- und Auszubildendenvertretung aus mindestens drei Mitgliedern besteht, muss das Geschlecht in der Minderheit entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis in der JAV vertreten sein (§ 62 Absatz 3 BetrVG).

Wie lange dauert die Amtszeit der JAV?

Die regelmäßige Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt entweder mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder – wenn zu diesem Zeitpunkt bereits eine JAV besteht – mit dem Ablauf von deren Amtszeit. Dies ist der 30. November des Jahres, in dem die regelmäßigen Wahlen stattfinden.

Was sind die Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung setzt sich für die Interessen der jugendlichen Mitarbeitenden und Auszubildenden im Betrieb ein.

Konkret kümmert sich die JAV unter anderem um folgende Aufgaben (§ 70 BetrVG):

  • Maßnahmen beim Betriebsrat beantragen, die den Interessen der jugendlichen Arbeitnehmenden und Auszubildenden dienen (zum Beispiel Übernahme nach der Ausbildung, Einrichten von Pausenräumen für Azubis etc.)
  • Einhaltung der Gesetze und Verordnungen überwachen, die für jugendliche Angestellte und Azubis gelten (Jugendarbeitsschutzgesetz, Tarifverträge etc.)
  • Anregungen der jugendlichen Mitarbeitenden und Auszubildenden entgegennehmen, vor allem zu Fragen rund um die Ausbildung
  • Integration ausländischer Jugendlicher und Azubis fördern

Für welche Tätigkeiten werden Jugend- und Auszubildendenvertreter freigestellt?

Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Ausbildung, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dies ist immer dann der Fall, wenn es sich um erforderliche JAV-Tätigkeiten handelt (§§ 65 Absatz 1, 37 Absatz 2 BetrVG).

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Teilnahme an JAV-Sitzungen
  • Betriebsbegehungen
  • Teilnahme an Betriebsratssitzungen

Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Befreiung vom Berufsschulunterricht.

Haben JAV-Mitglieder einen Anspruch auf Schulungen?

Mitglieder der JAV haben einen Anspruch darauf, für die Teilnahme an Schulungen freigestellt zu werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese für ihre JAV-Tätigkeit relevante Kenntnisse vermitteln (§§ 65 Absatz 1, 37 Absatz 6 BetrVG).

Welche Schulungen erforderlich sind und welche Mitglieder daran teilnehmen, entscheidet der Betriebsrat. Nur wenn dieser Prozess eingehalten wird, muss der Ausbildungsbetrieb die Kosten für die Schulung übernehmen.

Genauso wie der Betriebsrat und die JAV, sollten sich auch Arbeitgeber und Führungskräfte hinsichtlich des Betriebsverfassunsrechts schulen. Passende Seminare und Schulungen gibt es zum Beispiel bei der AKADEMIE HERKERT.

Welcher Kündigungsschutz gilt für JAV-Mitglieder?

JAV-Mitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dies soll sicherstellen, dass sie ihr Amt ohne Angst vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber ausüben können.

Konkret bedeutet das: Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter dürfen während ihrer Amtszeit nicht ordentlich gekündigt werden. Dieser Schutz gilt auch nach Ablauf der Amtszeit für ein weiteres Jahr (§ 15 Kündigungsschutzgesetz – KSchG).

Eine ordentliche Kündigung wäre nur während der Probezeit in der Ausbildung möglich (§ 22 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz – BBiG). Dies gilt allerdings nicht, wenn Azubis bereits während ihrer Probezeit JAV-Mitglieder sind.

Eine außerordentliche Kündigung eines JAV-Mitglieds ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Zusätzlich braucht der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert dieser sein Einverständnis, kann der Arbeitgeber die Zustimmung durch einen Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzen.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss die außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem er vom Kündigungsgrund erfahren hat (§ 22 Absatz 4 BBiG).

Was gilt für Jugend- und Auszubildendenvertreter bei der Übernahme nach der Ausbildung?

Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung haben einen Anspruch darauf, nach ihrer Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Diese Weiterbeschäftigung können sie innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung ihrer Ausbildung schriftlich beim Arbeitgeber verlangen (§ 78a BetrVG).

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Quellen: „Das neue Berufsbildungsrecht“, „Themenbrief Arbeitsrecht“ (Ausgabe 01/2019)

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