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Beiträge mit dem Tag «ARBEITSSTäTTEN»
Egal ob vor dem Bildschirm, in der Produktion, einer Werkstatt oder in der Pflege: Ergonomie am Arbeitsplatz ist überall ein wichtiges Thema. So sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, ergonomische Grundsätze im Betrieb einzuhalten. Dabei gehört zur Ergonomie nicht nur ein rücken- oder nackenschonendes Arbeiten, wie zahlreiche Verordnungen und Gesetze zeigen. Wie sorgen Arbeitgeber für mehr Ergonomie am Arbeitsplatz?
Am 05.05.2023 wurde eine Neufassung der ASR A3.4 „Beleuchtung“ bekannt gegeben. Sie ersetzt die bisherige Version von April 2011 und enthält jetzt auch Anforderungen an Sichtverbindungen nach außen. Somit gibt die ASR vor, wie Arbeitgeber die Beleuchtung ihrer Arbeitsstätte gestalten müssen, um einen ausreichenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Worauf sollten Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche jetzt achten?
Seit dem 27.04.2023 gelten Änderungen bzgl. der ASR V3a.2. Die Technische Regel beschreibt Vorgaben und Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten. Neu hinzugekommen ist der Anhang A4, der Anforderungen an Kantinen gem. Arbeitsstättenverordnung beschreibt. Zuvor wurde die ASR V3a.2 im März 2022 umfangreich geändert. Worauf sollten Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche jetzt achten?
Sie sorgen dafür, dass bei Stromausfällen alle Arbeitsbereiche ausreichend beleuchtet sind, damit die Anwesenden das Gebäude sicher verlassen können: Sicherheitsbeleuchtungen, optische Leitsysteme und Leitmarkierungen. Arbeitsschutzrechtliche Grundlage hierfür ist die ASR A3.4/7. Sie beschreibt Anforderungen zur Planung und Instandhaltung, die Arbeitgeber in ihrem Betrieb berücksichtigen sollten.
Gemäß ASR A3.5 „Raumtemperatur“ sollte die Temperatur in Büroräumen zwischen 20° und 26 °Celsius liegen, damit der Arbeitgeber den Arbeitsschutz und seine Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten erfüllt. Nicht selten muss er hierfür geeignete Maßnahmen ergreifen. Wie prüfen Arbeitgeber, ob die Raumtemperatur in ihrem Betrieb zuträglich ist und welche Maßnahmen kommen für Büroräume infrage?
Es gibt verschiedene Wege, wie Arbeitgeber auf Hindernisse oder andere betriebliche Gefahrenquellen hinweisen können. Eine Möglichkeit besteht in der Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung, wie sie die ASR A1.3 vorschreibt. Sie enthält verschiedene Piktogramme und Vorgaben, um die Beschäftigten vor akuten Gefährdungen zu bewahren und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Doch wann sind welche Kennzeichnungen erforderlich und wie müssen sie in der Praxis angebracht werden?
Seit dem 24.03.2021 gibt es eine Neufassung der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.7 „Lärm“. Sie ersetzt die bis dahin gültige Fassung vom Mai 2018 und enthält zusätzliche Anforderungen für den Lärmschutz im Betrieb. Das sind die wichtigsten Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitsschutzverantwortliche.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im 24.03.2021 Anpassungen in der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ bekanntgegeben. Im Folgenden die aktuellen Änderungen sowie die wichtigsten Änderungen aus dem Jahr 2018, als die ASR A2.2 umfassend überarbeitet wurde.
ASR A4.1: Sanitärräume in Arbeitsstätten
16.04.2021
Die ASR A4.1 gibt wieder, welche Anforderungen der Ausschuss für Arbeitsstätten an Sanitärräume in Arbeitsstätten stellt. Der Fokus liegt dabei auf den Vorschriften für Toilettenräume, Waschräume und Umkleideräume. Die ASR A4.1 erläutert außerdem abweichende bzw. ergänzende Anforderungen für Baustellen.
Im Herbst und im Winter kommt es besonders häufig zu Sturzunfällen, weil feuchte Blätter, Schnee und Glatteis eine besondere Rutschgefahr darstellen. Um eine Haftung für Sturzunfälle zu vermeiden, haben Arbeitgeber auf dem Betriebsgelände eine Verkehrssicherungspflicht. Ungünstige Witterungsbedingungen sind jedoch nicht einzig ursächlich für Sturzunfälle aufgrund von Ausrutschen. Die Beschaffenheit der Böden auf dem Firmengelände ist ein weiterer entscheidender Faktor, denn Fußböden müssen je nach Nutzungsart spezifische Anforderungen erfüllen.
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