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Beiträge mit dem Tag «Arbeitsstättenverordnung»
Seit dem 1. Juli 2024 gibt es eine eigene Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) zum Thema Bildschirmarbeit. Die neue ASR A6 konkretisiert die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Damit erhalten Unternehmen konkrete Anweisungen zu möglichen Gefährdungen und allgemeine Pflichten beim Betreiben von Bildschirmarbeitsplätzen. Was ändert sich durch die ASR A6 für Arbeitgeber und Beschäftigte?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im 24.03.2021 Anpassungen in der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ bekanntgegeben. Im Folgenden die aktuellen Änderungen sowie die wichtigsten Änderungen aus dem Jahr 2018, als die ASR A2.2 umfassend überarbeitet wurde.
ASR A4.1: Sanitärräume in Arbeitsstätten
16.04.2021
Die ASR A4.1 gibt wieder, welche Anforderungen der Ausschuss für Arbeitsstätten an Sanitärräume in Arbeitsstätten stellt. Der Fokus liegt dabei auf den Vorschriften für Toilettenräume, Waschräume und Umkleideräume. Die ASR A4.1 erläutert außerdem abweichende bzw. ergänzende Anforderungen für Baustellen.
Seit dem 27.04.2023 gelten Änderungen bzgl. der ASR V3a.2. Die Technische Regel beschreibt Vorgaben und Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten. Neu hinzugekommen ist der Anhang A4, der Anforderungen an Kantinen gem. Arbeitsstättenverordnung beschreibt. Zuvor wurde die ASR V3a.2 im März 2022 umfangreich geändert. Worauf sollten Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche jetzt achten?
Seit dem 24.03.2021 gibt es eine Neufassung der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.7 „Lärm“. Sie ersetzt die bis dahin gültige Fassung vom Mai 2018 und enthält zusätzliche Anforderungen für den Lärmschutz im Betrieb. Das sind die wichtigsten Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitsschutzverantwortliche.
ASR A2.1: Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
27.07.2022
Arbeiten an hochgelegenen Orten wie Dächern unterliegen häufig einem erhöhten Risiko für Abstürze. Parallel dazu gibt es bei tiefergelegenen Arbeitsbereichen ein höheres Risiko für herabfallende Gegenstände. Um auch an diesen Orten den nötigen Arbeitsschutz zu gewährleisten, gibt es die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.1. Sie enthält konkrete Vorschriften für Arbeitgeber, um die Beschäftigten vor Abstürzen und herabfallenden Objekten am Arbeitsplatz zu schützen.
Die ASR A1.5 „Fußböden“ wurde im März 2022 aktualisiert und ersetzt die bis dahin gültige ASR A1.5/1,2. Sie beschreibt, wie Arbeitgeber die Fußböden ihrer Arbeitsstätte sicher errichten und betreiben, etwa hinsichtlich möglicher Rutsch- oder Stolpergefahren. Hierfür definiert die ASR Schutzmaßnahmen und Regelungen zur Instandhaltung der Fußböden. Wie erfüllen Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche die neuen Vorschriften der ASR A1.5 Fußböden?
Egal ob vor dem Bildschirm, in der Produktion, einer Werkstatt oder in der Pflege: Ergonomie am Arbeitsplatz ist überall ein wichtiges Thema. So sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, ergonomische Grundsätze im Betrieb einzuhalten. Dabei gehört zur Ergonomie nicht nur ein rücken- oder nackenschonendes Arbeiten, wie zahlreiche Verordnungen und Gesetze zeigen. Wie sorgen Arbeitgeber für mehr Ergonomie am Arbeitsplatz?
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Wie sich das KI-Tool perfekt in die einzelnen MS-Office-Programme integrieren lässt, um damit noch effizienter und produktiver zu arbeiten, erfahren die Teilnehmenden in der Online-Kurz-Schulung.
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