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Fachwissen, das ankommt – aktuelle Meldungen zu Ihrem Interessensgebiet

Auf der Suche nach aktuellen Fachinformationen zu einem bestimmten Thema? Entdecken Sie unseren Blog mit fundiertem Fachwissen zu mehr als zwölf Arbeits- und Interessensgebieten. Hier finden Sie regelmäßig neue Fachbeiträge – von gesetzlichen Neuerungen über aktuelle Trends bis hin zu zeitlosen Dauerthemen. Informieren Sie sich jetzt!

Beiträge mit dem Tag «ASR»

Seit dem 1. Juli 2024 gibt es eine eigene Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) zum Thema Bildschirmarbeit. Die neue ASR A6 konkretisiert die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Damit erhalten Unternehmen konkrete Anweisungen zu möglichen Gefährdungen und allgemeine Pflichten beim Betreiben von Bildschirmarbeitsplätzen. Was ändert sich durch die ASR A6 für Arbeitgeber und Beschäftigte?

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Am 05.05.2023 wurde eine Neufassung der ASR A3.4 „Beleuchtung“ bekannt gegeben. Sie ersetzt die bisherige Version von April 2011 und enthält jetzt auch Anforderungen an Sichtverbindungen nach außen. Somit gibt die ASR vor, wie Arbeitgeber die Beleuchtung ihrer Arbeitsstätte gestalten müssen, um einen ausreichenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Worauf sollten Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche jetzt achten?

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Seit dem 27.04.2023 gelten Änderungen bzgl. der ASR V3a.2. Die Technische Regel beschreibt Vorgaben und Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten. Neu hinzugekommen ist der Anhang A4, der Anforderungen an Kantinen gem. Arbeitsstättenverordnung beschreibt. Zuvor wurde die ASR V3a.2 im März 2022 umfangreich geändert. Worauf sollten Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche jetzt achten?

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Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentliches Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die dazugehörige ASR V3 gibt vor, wie die fachlich korrekte Beurteilung aussieht und welchen Ablauf Arbeitgeber bei der Durchführung befolgen sollten. Welche Anforderungen stellt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und worauf müssen Arbeitgeber bei ihrer Gefährdungsbeurteilung achten?

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Die ASR A1.5 „Fußböden“ wurde im März 2022 aktualisiert und ersetzt die bis dahin gültige ASR A1.5/1,2. Sie beschreibt, wie Arbeitgeber die Fußböden ihrer Arbeitsstätte sicher errichten und betreiben, etwa hinsichtlich möglicher Rutsch- oder Stolpergefahren. Hierfür definiert die ASR Schutzmaßnahmen und Regelungen zur Instandhaltung der Fußböden. Wie erfüllen Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche die neuen Vorschriften der ASR A1.5 Fußböden?

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Seit März 2022 gilt die Novellierung der ASR A1.8 „Verkehrswege“. Zu den wichtigsten Änderungen gehören u. a. die neuen Regelungen für Mindestbreiten der Verkehrswege für Fußgänger. Auch beinhaltet die ASR eine Begriffsklärung von Teilbereichen auf Baustellen, die zuerst Verkehrswege und anschließend Arbeitsplätze sind. Damit soll gezielt mehr Sicherheit in Betrieben und auf Baustellen sowie deren Umgebung gewährleistet werden. In unserem Fachartikel betrachten wir speziell die räumlichen Begebenheiten für Verkehrswege für Fußgänger und Fahrzeuge. Was kann bereits in der Planung beachtet werden?

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Arbeiten an hochgelegenen Orten wie Dächern unterliegen häufig einem erhöhten Risiko für Abstürze. Parallel dazu gibt es bei tiefergelegenen Arbeitsbereichen ein höheres Risiko für herabfallende Gegenstände. Um auch an diesen Orten den nötigen Arbeitsschutz zu gewährleisten, gibt es die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.1. Sie enthält konkrete Vorschriften für Arbeitgeber, um die Beschäftigten vor Abstürzen und herabfallenden Objekten am Arbeitsplatz zu schützen.

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Sie sorgen dafür, dass bei Stromausfällen alle Arbeitsbereiche ausreichend beleuchtet sind, damit die Anwesenden das Gebäude sicher verlassen können: Sicherheitsbeleuchtungen, optische Leitsysteme und Leitmarkierungen. Arbeitsschutzrechtliche Grundlage hierfür ist die ASR A3.4/7. Sie beschreibt Anforderungen zur Planung und Instandhaltung, die Arbeitgeber in ihrem Betrieb berücksichtigen sollten.

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Gemäß ASR A3.5 „Raumtemperatur“ sollte die Temperatur in Büroräumen zwischen 20° und 26 °Celsius liegen, damit der Arbeitgeber den Arbeitsschutz und seine Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten erfüllt. Nicht selten muss er hierfür geeignete Maßnahmen ergreifen. Wie prüfen Arbeitgeber, ob die Raumtemperatur in ihrem Betrieb zuträglich ist und welche Maßnahmen kommen für Büroräume infrage?

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Es gibt verschiedene Wege, wie Arbeitgeber auf Hindernisse oder andere betriebliche Gefahrenquellen hinweisen können. Eine Möglichkeit besteht in der Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung, wie sie die ASR A1.3 vorschreibt. Sie enthält verschiedene Piktogramme und Vorgaben, um die Beschäftigten vor akuten Gefährdungen zu bewahren und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Doch wann sind welche Kennzeichnungen erforderlich und wie müssen sie in der Praxis angebracht werden?