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Beiträge mit dem Tag «Asr»
Seit dem 27.04.2023 gelten Änderungen bzgl. der ASR V3a.2. Die Technische Regel beschreibt Vorgaben und Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten. Neu hinzugekommen ist der Anhang A4, der Anforderungen an Kantinen gem. Arbeitsstättenverordnung beschreibt. Zuvor wurde die ASR V3a.2 im März 2022 umfangreich geändert. Worauf sollten Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche jetzt achten?
Seit dem 24.03.2021 gibt es eine Neufassung der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.7 „Lärm“. Sie ersetzt die bis dahin gültige Fassung vom Mai 2018 und enthält zusätzliche Anforderungen für den Lärmschutz im Betrieb. Das sind die wichtigsten Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitsschutzverantwortliche.
Am 05.05.2023 wurde eine Neufassung der ASR A3.4 „Beleuchtung“ bekannt gegeben. Sie ersetzt die bisherige Version von April 2011 und enthält jetzt auch Anforderungen an Sichtverbindungen nach außen. Somit gibt die ASR vor, wie Arbeitgeber die Beleuchtung ihrer Arbeitsstätte gestalten müssen, um einen ausreichenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Worauf sollten Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche jetzt achten?
Es gibt verschiedene Wege, wie Arbeitgeber auf Hindernisse oder andere betriebliche Gefahrenquellen hinweisen können. Eine Möglichkeit besteht in der Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung, wie sie die ASR A1.3 vorschreibt. Sie enthält verschiedene Piktogramme und Vorgaben, um die Beschäftigten vor akuten Gefährdungen zu bewahren und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Doch wann sind welche Kennzeichnungen erforderlich und wie müssen sie in der Praxis angebracht werden?
Sie sorgen dafür, dass bei Stromausfällen alle Arbeitsbereiche ausreichend beleuchtet sind, damit die Anwesenden das Gebäude sicher verlassen können: Sicherheitsbeleuchtungen, optische Leitsysteme und Leitmarkierungen. Arbeitsschutzrechtliche Grundlage hierfür ist die ASR A3.4/7. Sie beschreibt Anforderungen zur Planung und Instandhaltung, die Arbeitgeber in ihrem Betrieb berücksichtigen sollten.
ASR A2.1: Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
27.07.2022
Arbeiten an hochgelegenen Orten wie Dächern unterliegen häufig einem erhöhten Risiko für Abstürze. Parallel dazu gibt es bei tiefergelegenen Arbeitsbereichen ein höheres Risiko für herabfallende Gegenstände. Um auch an diesen Orten den nötigen Arbeitsschutz zu gewährleisten, gibt es die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.1. Sie enthält konkrete Vorschriften für Arbeitgeber, um die Beschäftigten vor Abstürzen und herabfallenden Objekten am Arbeitsplatz zu schützen.
Die ASR A1.5 „Fußböden“ wurde im März 2022 aktualisiert und ersetzt die bis dahin gültige ASR A1.5/1,2. Sie beschreibt, wie Arbeitgeber die Fußböden ihrer Arbeitsstätte sicher errichten und betreiben, etwa hinsichtlich möglicher Rutsch- oder Stolpergefahren. Hierfür definiert die ASR Schutzmaßnahmen und Regelungen zur Instandhaltung der Fußböden. Wie erfüllen Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche die neuen Vorschriften der ASR A1.5 Fußböden?
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentliches Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die dazugehörige ASR V3 gibt vor, wie die fachlich korrekte Beurteilung aussieht und welchen Ablauf Arbeitgeber bei der Durchführung befolgen sollten. Welche Anforderungen stellt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und worauf müssen Arbeitgeber bei ihrer Gefährdungsbeurteilung achten?
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