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Auf der Suche nach aktuellen Fachinformationen zu einem bestimmten Thema? Entdecken Sie unseren Blog mit fundiertem Fachwissen zu mehr als zwölf Arbeits- und Interessensgebieten. Hier finden Sie regelmäßig neue Fachbeiträge – von gesetzlichen Neuerungen über aktuelle Trends bis hin zu zeitlosen Dauerthemen. Informieren Sie sich jetzt!

Beiträge mit dem Tag «Baumangel»

Der Bauleiter ist verpflichtet, ein beauftragtes Bauwerk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Gelingt das nicht, haftet er dafür, auch wenn er auf Anweisung des Auftraggebers gehandelt hat. Denn als Fachmann darf er den Auftrag nicht gedankenlos umsetzen. In welchen Fällen der Architekt noch haftbar gemacht werden kann.

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Ein Auftragnehmer führt zwei Jahre nach Fertigstellung seiner Bauleistung eine Mängelbeseitigung durch und erklärt wiederum sechs Jahre später, den noch anhaltenden Mangel zu sanieren. Weil er sich dann jedoch weigert und sich auf die abgelaufene Verjährungsfrist stützt, kommt es zu einem Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg. Der Auftragnehmer verliert, auch weil er und seine Anwälte die Anerkennung des Baumangels nicht präzise genug formuliert haben. Hier der ganze Fall und die ausführliche Begründung.

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Bauunternehmen sind als Werkunternehmer nach § 633 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, ein geplantes Bauvorhaben für ihren Auftraggeber frei von Sach- und Rechtsmängeln zu errichten. Stimmen am Ende die vertraglich festgelegte und tatsächlich ausgeführte Bauleistung nicht überein, kann der Auftraggeber anhand einer Beschaffenheitsvereinbarung ggf. Ansprüche für die Baumängel gegenüber dem Bauunternehmen geltend machen. Dafür muss der Auftraggeber verschiedene Voraussetzungen erfüllen und gesetzliche Vorschriften beachten.

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Ein Baumangel liegt vor allem dann vor, wenn ein Bauobjekt nach der Fertigstellung nicht mit der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit übereinstimmt. In diesem Fall hat der Bauherr als Auftraggeber das Recht zur Nachbesserung durch das verantwortliche Bauunternehmen. Um Mängelansprüche geltend zu machen, muss sich der Bauherr an die gesetzlichen Vorgaben zum Baumangel halten und wissen, wie lange die dazugehörigen Verjährungsfristen andauern.

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Die Normenreihe DIN 68800 „Holzschutz“ wurde zuletzt im Jahr 2020 aktualisiert. Zahlreiche Vorgaben, z. B. in der DIN 68800-4, wurden dabei konkretisiert. Maßnahmen zum baulichen Holzschutz nach DIN 68800-2 sind verbindlich anzuwenden. Doch was regeln die einzelnen Teile der Holzschutz-DIN 68800 und was bedeuten die aktualisierten Vorgaben für die Baupraxis?

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Kommt es bei der Lieferung von Baustoffen oder dem Fertigstellen eines Bauvorhabens zu Mängeln am Objekt, muss der Auftraggeber eine Mängelanzeige aufgeben, um den Mangel vom Auftragnehmer beseitigen zu lassen. Doch wie verfassen Verantwortliche eine solche Anzeige? Welche Bestandteile müssen enthalten sein und welche Frist zur Mängelbeseitigung ist angemessen?