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Beiträge mit dem Tag «Betriebssicherheit»
ASR A2.1: Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
27.07.2022
Arbeiten an hochgelegenen Orten wie Dächern unterliegen häufig einem erhöhten Risiko für Abstürze. Parallel dazu gibt es bei tiefergelegenen Arbeitsbereichen ein höheres Risiko für herabfallende Gegenstände. Um auch an diesen Orten den nötigen Arbeitsschutz zu gewährleisten, gibt es die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.1. Sie enthält konkrete Vorschriften für Arbeitgeber, um die Beschäftigten vor Abstürzen und herabfallenden Objekten am Arbeitsplatz zu schützen.
Egal, ob Büroräume, Produktionsstätten oder Laboratorien – Arbeitsstätten müssen entsprechend ihrer Nutzung ausgeleuchtet sein. Eine unzureichende Beleuchtung beeinträchtigt langfristig die Gesundheit von Arbeitnehmern, mindert die Produktivität und trägt zu erhöhten Fehlzeiten bei.
Am 1. Januar 2018 ist die überarbeitete Leiternorm DIN EN 131 in Kraft getreten. Die neuen Anforderungen gelten für Leitern, die als Anlegeleitern genutzt werden und länger als drei Meter sind. Wenn nicht bereits geschehen, müssen insbesondere Unternehmen, die Anlege- und Mehrzweckleitern verwenden, ihre Altbestände im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüfen.
Sicherheitsunterweisung – So kommen Unternehmen ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach
16.05.2024
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, mindestens einmal jährlich eine Sicherheitsunterweisung durchzuführen. Damit sollen die Beschäftigten hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geschult werden. Die Arbeitsschutzunterweisung ist auf den jeweiligen Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich auszurichten. Aber wer darf die Unterweisung durchführen und welche Themen sollten behandelt werden?
Die Erstunterweisung hat einen erheblichen Einfluss auf das sicherheitskonforme Verhalten von neuen Mitarbeitern und Auszubildenden. Handelt es sich bei diesen um Jugendliche, müssen Arbeitgeber besondere Anforderungen an die Unterweisung beachten.
Es gibt verschiedene Wege, wie Arbeitgeber auf Hindernisse oder andere betriebliche Gefahrenquellen hinweisen können. Eine Möglichkeit besteht in der Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung, wie sie die ASR A1.3 vorschreibt. Sie enthält verschiedene Piktogramme und Vorgaben, um die Beschäftigten vor akuten Gefährdungen zu bewahren und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Doch wann sind welche Kennzeichnungen erforderlich und wie müssen sie in der Praxis angebracht werden?
Sie sorgen dafür, dass bei Stromausfällen alle Arbeitsbereiche ausreichend beleuchtet sind, damit die Anwesenden das Gebäude sicher verlassen können: Sicherheitsbeleuchtungen, optische Leitsysteme und Leitmarkierungen. Arbeitsschutzrechtliche Grundlage hierfür ist die ASR A3.4/7. Sie beschreibt Anforderungen zur Planung und Instandhaltung, die Arbeitgeber in ihrem Betrieb berücksichtigen sollten.
Die ASR A1.5 „Fußböden“ wurde im März 2022 aktualisiert und ersetzt die bis dahin gültige ASR A1.5/1,2. Sie beschreibt, wie Arbeitgeber die Fußböden ihrer Arbeitsstätte sicher errichten und betreiben, etwa hinsichtlich möglicher Rutsch- oder Stolpergefahren. Hierfür definiert die ASR Schutzmaßnahmen und Regelungen zur Instandhaltung der Fußböden. Wie erfüllen Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche die neuen Vorschriften der ASR A1.5 Fußböden?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) übernimmt im Betrieb eine Beraterfunktion. Sie unterstützt den Arbeitgeber bei der Einhaltung der Anforderungen des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütungsvorschriften. In puncto Ausbildung soll 2018 ein Pilotprojekt durchgeführt werden.
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