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Beiträge mit dem Tag «Elektrosicherheit»

Rund 90 Prozent der Unfälle im Niederspannungsbereich sind auf einen elektrischen Schlag zurückzuführen. Deshalb sind die 5 Sicherheitsregeln fester Bestandteil in jeder Erst- und Wiederholungsunterweisung zu Schutzmaßnahmen vor elektrischen Gefahren.

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© Andrey Popov – stock.adobe.com

Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind gefährlich. Deshalb dürfen sie nur von ausreichend qualifiziertem Personal erledigt werden. Für die Auswahl des Personals ist der Unternehmer/Arbeitgeber zuständig und der steht oft vor der Frage: Wer darf eigentlich was prüfen? Ein Überblick.

Jeder Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf deren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Sichtprüfung ist dabei der erste Schritt der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, ortsveränderlicher elektrischer Geräte sowie elektrischer Maschinen. Das sind die wichtigsten Aspekte dieses Prüfschritts in den jeweiligen Bereichen.

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© Gajus – stock.adobe.com

Mit einer Konformitätserklärung gewährleisten Hersteller von Produkten und Anbieter von Dienstleistungen, dass sie sich bei der Erfüllung ihrer Pflichten an Rechtsakte, Normen oder vertragliche Vereinbarungen gehalten haben. Hier unterscheiden sich die Vorgaben der einzelnen Erklärungen je nach Produkt- oder Leistungsart und sachlichem bzw. geografischen Anwendungsbereich. Wir erklären, wofür man eine Konformitätserklärung benötigt, wer sie ausstellen muss und wie ein solches Dokument aussehen sollte.

Immer wieder berichten Medien, dass Elektrofachkräfte aufgrund von elektrischen Schlägen (tödlich) verunglücken. Um solche Risiken zu minimieren, müssen Elektriker bei der Ausführung ihrer Arbeit eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen. Doch welche PSA ist für Elektriker sinnvoll und was gehört zur Grundausstattung bei der Arbeitskleidung?

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© mitifoto – stock.adobe.com

Der Begriff Potentialausgleich ist eng mit dem Begriff Erdung verbunden. Beides sind elektrotechnische Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, Funktionsausfall oder Blitzschlag. Der Potentialausgleich dient jedoch noch einem anderen Zweck.

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Zum Schutz der Anwender von elektrischen Betriebsmitteln sowie der Elektrofachkräfte müssen elektrische Geräte über Schutzmaßnahmen gegen das direkte oder indirekte Berühren und somit gegen einen elektrischen Schlag verfügen. Je nach Anwendungsbereich wird im Niederspannungsbereich zwischen mehreren Maßnahmen unterschieden: SELV, PELV, FELV und Schutztrennung.

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Elektrotechniker, Elektroingenieur oder Elektrofachkräfte –Überspannungsschutz ist für unterschiedliche Expertengruppen ein Hauptschutzziel ihrer täglichen Arbeit. Seien es Anlagen, das Stromnetz oder Betriebsgeräte, zu Überspannungen kann es überall dort kommen, wo Strom fließt. Jedoch unterscheiden sich bei der Auswahl des passenden Überspannungsschutzgerätes oft die Expertenmeinungen. Was Vorschrift ist und wo es einen gewissen Ermessensspielraum gibt, lesen Sie in unserem Fachartikel.

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Elektrotechnische Arbeiten dürfen grundsätzlich nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Leitung und Aufsicht durch elektrotechnisch unterwiesene Personen ausgeführt werden. Jedoch gilt der Unterschied zwischen einer Elektrofachkraft und der befähigten Person zu beachten.

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Die neue DIN VDE 0100-600:2017-06 "Errichten von Niederspannungsanlagen" ist am 1. Juni 2017 in Kraft getreten. Die vorgenommenen Änderungen haben auch Auswirkungen auf Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen".