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Beiträge mit dem Tag «Infektionsschutz»

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Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt zum einen allgemeine Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und enthält zum anderen konkrete Anforderungen an unterschiedliche Einrichtungsarten wie z. B. Kindertagesstätten (Kitas). Kitas leiten aus dem Infektionsschutzgesetz Informationen zu Infektionskrankheiten sowie Schutzvorkehrungen für Mitarbeiter und Kinder ab. Außerdem regelt das Gesetz die Meldepflicht beim Auftreten einer Infektionskrankheit in der Kita und was im Falle einer Infektion zu tun ist. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte aus dem Gesetz für Kitas zusammengefasst.

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In Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen besteht regelmäßig teils enger Kontakt zwischen Kindern, Jugendlichen und dem Personal. Dadurch kann sich das Infektionsrisiko innerhalb der Einrichtung erhöhen. Um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, gibt es die Wiederzulassungstabelle Kita. Sie gibt vor, nach wie vielen Tagen eine erkrankte Person (Kind oder Erwachsene) nach einer bestimmten Krankheit wieder in die Einrichtung zurückkehren darf.

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Infektionskrankheiten können sich sehr schnell ausbreiten und die Bevölkerung gefährden. Umso wichtiger ist es, dass das Auftreten zügig gemeldet wird. Deswegen ist im Infektionsschutzgesetz im Abschnitt 3 „Überwachung“ eine Meldepflicht definiert. Das Gesetz regelt gleichzeitig, welche Krankheiten meldepflichtig sind. Ärzte, Labore und Gemeinschaftseinrichtungen sind besonders von dieser Meldepflicht nach IfSG betroffen.