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Beiträge mit dem Tag „Unfall“
Am 20.07.2023 wurde eine Neufassung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) verkündet. Sie beschreibt u. a. das korrekte Melden von Arbeitsunfällen beim Unfallversicherungsträger und betrifft somit alle Arbeitgeber in Deutschland. Denn egal, wie gut ein Unternehmen Präventionsarbeit leistet – Arbeitsunfälle können sich jederzeit ereignen. Wann und wie Arbeitsunfälle korrekt zu melden sind, zeigt dieser Beitrag.
Werden Arbeiten unter Bedingungen, die unangenehme Empfindungen der Kühle oder Kälte hervorrufen ausgeführt, so spricht man von Kältearbeit. Kälte kann durch Geräte, Verfahren oder Witterungsbedingungen verursacht werden; die Arbeitsplätze findet man häufig bei der Herstellung, der Lagerung, Kommissionierung, Verladung, dem Transport und dem Verkauf von Nahrungsmitteln (z.B. Kühlhäuser, Tiefkühlläger), aber auch bei Arbeiten im Freien (z.B. Baustellen, Groß-, Wochenmärkte, Land- und Forstwirtschaft).
Die Arbeit mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist mit einer Reihe von Gefahren verbunden. Ein einziger Fehler kann bereits zu einem Stromunfall führen und lebensgefährliche Verletzungen verursachen. Umso wichtiger ist es, dass Ersthelfer wissen, was bei einem Elektrounfall zu tun ist, ohne sich jedoch selbst in Gefahr zu begeben.
Hat ein Arbeitsunfall zur Folge, dass der Versicherte mindestens drei Tage arbeitsunfähig ist oder stirbt, muss der Arbeitgeber den Unfall gemäß § 193 SGB dem Unfallversicherungsträger melden, indem er eine Unfallanzeige erstattet. Dabei muss er Folgendes beachten.
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