EUDR – die Europäische Verordnung gegen Entwaldung: das Wichtigste auf einen Blick

02.02.2026 | S. Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist eine wichtige Regelung der Europäischen Union, die den Import und Handel von Produkten reguliert, die zur Entwaldung beitragen. Sie zielt darauf ab, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung drastisch zu verringern, indem Unternehmen verpflichtet werden, sicherzustellen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind. Doch was genau bedeutet die EUDR für Unternehmen, Verbraucher und den internationalen Handel? Wird die EUDR verschoben? Und wann tritt die EUDR in Kraft?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die EUDR-Verordnung – Sorgfaltspflicht, Ziele, Produkte
  2. Wie funktioniert die EUDR?
  3. Wer ist von der EUDR betroffen?
  4. Welche Produkte fallen unter die EUDR?
  5. EUDR Verschiebung: Das gilt für 2026 
  6. Herausforderungen für Unternehmen
  7. Was bedeutet die Verordnung für den deutschen Markt?
  8. FAQ zur EUDR
  9. Fazit

Was ist die EUDR-Verordnung?

Die am 29. Juni 2023 erlassene „EU-Anti-Entwaldungsverordnung“ (EUDR) 2023/1115 ist eine EU-weite Verordnung, die darauf abzielt, die Entwaldung in Drittländern zu bekämpfen, aus denen Rohstoffe und Produkte in die EU exportiert werden. Die Verordnung verlangt von Unternehmen, die mit entwaldungs-verdächtigen Produkten handeln, dass sie ihre Lieferketten auf Nachhaltigkeit prüfen. Die EUDR legt Sorgfaltspflichten für Marktbeteiligte fest, die vor der Einfuhr und Bereitstellung auf dem Unionsmarkt oder Ausfuhr von Erzeugnissen erfüllt werden müssen.

Update:

Am 23. Dezember 2025 wurde die „Verordnung (EU) 2025/2650 vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern“ verkündet. Diese Änderung der EUDR-Verordnung trat am 26. Dezember 2025 in Kraft.

Der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde dabei erneut um ein Jahr, also auf den 30. Dezember 2026 verschoben.

Falls ihre Produkte nicht bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung aus dem Jahr 2010 fielen, bekommen Kleine und Kleinst-Unternehmen zudem eine Fristverlängerung bis 30. Juni 2027.

Mehr dazu lesen Sie in diesem Abschnitt.

Wie funktioniert die EUDR?

Die EU-Entwaldungsverordnung wird auch als die „Verordnung zur Minimierung des Risikos von Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit bestimmten Rohstoffen und Waren“ bezeichnet. Sie basiert auf folgenden Funktionen:

Die Anforderungen der EUDR

Relevante Rohstoffe und Erzeugnisse dürfen nur noch dann in der EU in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden, wenn sie

  • entwaldungsfrei sind,
  • nach den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt wurden und
  • für sie eine Sorgfaltserklärung vorliegt.

Sorgfaltspflicht von Unternehmen (Due Diligence)

  • Lieferkettenanalyse: Nach EUDR-Vorgaben müssen betroffene Unternehmen (insbesondere Marktteilnehmer und nicht-KMU-Händler für relevante Rohstoffe) ihre Lieferketten vollständig zurückverfolgen können und in einer Due-Diligence-Erklärung nachweisen, dass Rohstoffe entwaldungsfrei und legal produziert wurden – unter Vorlage exakter Geolokalisierungsdaten (Koordinaten) der Produktionsflächen sowie des Produktionszeitraums.
  • Nachweispflicht: Für jede importierte Ware muss nachgewiesen werden, dass sie nicht von entwaldeten Gebieten stammt.
  • Dokumentation und Berichterstattung: Unternehmen müssen der EU-Kommission und den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten zum Beispiel durch Geolokalisierung von Rohstoffen regelmäßig Berichte über ihre Lieferketten vorlegen.

Verstöße gegen die Verordnung können zu hohen Strafen und sogar zum Verlust des Zugangs zum EU-Markt führen.

Ziele der EUDR

Die Hauptziele der EU-Entwaldungsverordnung lauten:

  • die Reduzierung der Entwaldung und Walddegradation weltweit
  • der Schutz der Artenvielfalt und die Förderung nachhaltiger Lieferketten
  • die Erreichung der EU-Klimaziele durch Reduzierung von CO₂-Emissionen

Wer ist von der EUDR betroffen?

Die EUDR betrifft Unternehmen in der gesamten EU, die mit Produkten handeln, die direkt oder indirekt zur Entwaldung beitragen könnten. Dazu gehören insbesondere:

  • Hersteller und Importeure von Rohstoffen wie Soja, Palmöl und Kaffee,
  • Holz- und Holzprodukteverarbeiter,
  • Einzelhändler, die Waren vertreiben, die aus potenziell entwaldeten Gebieten stammen,
  • Unternehmen, die aus Regionen wie Südamerika, Afrika oder Südostasien Produkte importieren, wo die Entwaldung weit verbreitet ist.

Welche Produkte fallen unter die EUDR?

Die EUDR umfasst eine Reihe von Produkten, die traditionell mit Entwaldung in Verbindung stehen. Zu den betroffenen Rohstoffen zählen:

  • Soja
  • Palmöl
  • Rindfleisch
  • Holz und Holzprodukte
  • Kaffee
  • Kautschuk

Auch verarbeitete Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, wie etwa Schokolade (aus Kakao) oder Leder (tierischen Ursprungs), sind von der Verordnung betroffen. Unternehmen müssen für alle diese Produkte nachweisen, dass sie entwaldungsfrei (keine Abholzung nach dem 31. Dezember 2020) und legal hergestellt wurden.

EUDR Verschiebung: Das gilt für 2026

Nach viel Kritik und intensiven Verhandlungen wurde mit der Verordnung (EU) 2025/2650 vom 19. Dezember 2025 beschlossen, die Anwendung der EUDR erneut um 12 Monate zu verschieben und inhaltlich anzupassen. Dadurch erhalten Unternehmen ein weiteres Jahr Zeit, die neue EU-Entwaldungsverordnung umzusetzen. Konkret bedeutet das:

  • Großunternehmen müssen die EUDR nun ab dem 30. Dezember 2026 anwenden.
  • Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt die Verordnung ab dem 30. Juni 2027.

→ Wichtig Im Gegensatz zur ersten Verschiebung durch die Verordnung (EU) 2024/3234 vom 23. Dezember 2024 bringt die aktuelle Änderung inhaltliche Ergänzungen und Erleichterungen mit sich:

  • Einführung einer neuen Kategorie der „Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger“ (natürliche Personen oder Kleinst-/Kleinunternehmen aus Niedrigrisikoländern gemäß Artikel 29 der EUDR, die eigene Produkte in Verkehr bringen).
  • Diese Primärerzeuger profitieren von vereinfachten Pflichten, zum Beispiel:
    - nur eine einmalige vereinfachte Sorgfaltserklärung,
    - Möglichkeit, statt Geodaten nur die Betriebsadresse anzugeben,
    - nur einmalige Angabe geschätzter jährlicher Erntemengen.
  • Nachgelagerte Marktteilnehmer müssen künftig keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr in das EU‑Informationssystem übermitteln.
  • Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse werden aus dem Anwendungsbereich ausgenommen.

Veranstaltungsempfehlung:

Die EUDR stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen bei der Umsetzung neuer Sorgfaltspflichten und Nachweisanforderungen. Um sich optimal auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten, bietet die „Jahrestagung Zoll & Export 2026“ eine ideale Plattform, auf der Fachexperten und Praktiker aktuelle Entwicklungen diskutieren und praxisnahe Lösungsansätze erarbeiten. Jetzt gleich hier anmelden!

Herausforderungen für Unternehmen

Nachdem die eigene Lieferkette auf EUDR-Compliance geeicht wurde, müssen Unternehmen das auch beweisen können. Der Bezug aus nachweislich entwaldungsfreien Quellen im Sinne der Verordnung erfordert neben einer umfassenden Überpüfung eine umfangreiche Dokumentation. Gute Stammdatenpflege ist Pflicht, vor allem wenn diese über mehrere tausend Artikel und mehrere Stufen der Lieferkette nachgehalten werden muss.

  • Transparenz der Lieferkette

Die Schaffung vollständiger Transparenz ist eine der größten Herausforderungen. Manche Unternehmen müssen dabei möglicherweise ganze Systeme anpassen, um die erforderliche Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

  • Auswirkungen auf Geschäftsmodelle

Außerdem müssen Unternehmen möglicherweise ganze Geschäftsmodelle oder Lieferantenstrukturen anpassen. Dies kann vor allem für jene herausfordernd sein, die stark von Hochrisikoprodukten abhängig sind.

Was bedeutet die Verordnung für den deutschen Markt?

Deutsche Sojaanbauer, Rinderhalter und Forstwirte sowie alle Unternehmen, die Rohstoffe oder Produkte importieren, die in Verbindung mit Entwaldung stehen könnten, müssen strenge Auflagen erfüllen, um den Zugang zum EU-Markt zu gewährleisten. Besonders in der Lebensmittel-, Holz- und Papierindustrie werden deutsche Unternehmen ihre Lieferketten sorgfältig prüfen müssen. Für den deutschen Markt bedeutet die EUDR eine deutliche Verschärfung der bisherigen Regelungen, insbesondere durch die Erweiterung auf landwirtschaftliche Produkte wie Palmöl, Kaffee und Soja.

Das führt zu Kontroversen und Herausforderungen für verschiedene Interessensgruppen. So äußert etwa der Deutsche Bauernverband (DBV) Bedenken hinsichtlich der Umsetzung: Er nennt die Verordnung ein „Bürokratiemonster“ und eine erhebliche administrative Last für Land- und Forstwirte. Der BDV fordert Anpassungen der Verordnung, da die Entwaldungsproblematik in Deutschland als weitgehend dokumentiert und nicht vorhanden angesehen wird.

FAQ zur EUDR

Welche Strafen drohen bei der EUDR? Bei Verstößen gegen die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) drohen Unternehmen erhebliche Strafen:

  1. Geldstrafen von bis zu 4 Prozent des jährlichen unionsweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens.
  2. Beschlagnahme von Produkten, Aussetzen des Inverkehrbringens, Produktrückrufe, abfallrechtmäßige Entsorgung oder Spenden der betroffenen Produkte.
  3. Veröffentlichung der verhängten Sanktionen auf der Webseite der Europäischen Kommission, was zu Reputationsschäden und Zugangshindernissen führen kann.
  4. Mögliche Markt- und Handelsverbote oder Ausschluss von öffentlichen Vergaben durch nationale Behörden.
  5. Verbot des Inverkehrbringens nicht EUDR-konformer Produkte.
  6. Schrittweise Erhöhung der Strafen bei wiederholten Verstößen.

Die genaue Festlegung der Sanktionen, einschließlich der Höhe, liegt im Ermessen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Ersetzt die EUDR die EUTR? Ja, die EUDR ersetzt die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) – während sich die EUTR ausschließlich auf illegal geschlagenes Holz konzentrierte, erweitert die EUDR den Geltungsbereich auf verschiedene Rohstoffe und landwirtschaftliche Produkte, die zur Entwaldung beitragen könnten. Mit der EUDR müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre gesamte Lieferkette entwaldungsfrei ist – eine deutlich strengere Anforderung als unter der früheren Holzverordnung.

Welche Unternehmen müssen die EUDR befolgen? Jedes Unternehmen, das Produkte importiert, die in Verbindung mit Entwaldung stehen, muss die Sorgfaltspflichten der EUDR befolgen. Dies betrifft vor allem die Landwirtschafts- und Holzverarbeitungsindustrie.

Wie wird die EUDR in der Praxis umgesetzt? Unternehmen müssen detaillierte Informationen über ihre Lieferketten vorlegen, um nachzuweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Behörden in den Mitgliedstaaten überwachen die Einhaltung.

Wie unterscheidet sich die EUDR von der CSRD? Während die EUDR den Schwerpunkt auf die Vermeidung von Entwaldung legt, umfasst die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ein breiteres Spektrum der Nachhaltigkeit, einschließlich Umwelt, Soziales und Governance.

Fazit zur EUDR

Die EUDR stellt einen Meilenstein in den Bemühungen der EU dar, den Beitrag zur globalen Entwaldung zu verringern und nachhaltige Handelsbeziehungen zu fördern. Unternehmen in der gesamten EU und weltweit müssen sicherstellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind, um weiterhin Zugang zum europäischen Markt zu erhalten. Für Verbraucher bedeutet dies, dass der Kauf von umweltfreundlichen, nachhaltig produzierten Waren in Zukunft einfacher wird. Der Erfolg der EUDR könnte entscheidend zur Erreichung der Klimaziele und zum Schutz der globalen Biodiversität beitragen.

Quellen: „Zoll.Export – die Zeitschrift für Verantwortliche in der Zoll- und Exportabwicklung“; European Commission, Deutscher Bauernverband (DBV); Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2024