Anhang

Der Anhang ist bei Kapitalgesellschaften Bestandteil des Jahresabschlusses. 

Er enthält Angaben, die zu den einzelnen Positionen der in Bilanz und GuV vorgeschrieben oder in den Anhang mit aufzunehmen sind, an der entsprechenden Stelle im Jahresabschluss aber nicht aufgenommen wurden (Entlastungsfunktion). Dazu gehören Angaben über angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Interpretationsfunktion), zusätzliche Angaben zu nicht bilanzierungsfähigen Sachverhalten (Ergänzungsfunktion) und Zusatzangaben, soweit sich durch gesetzestreue Jahresabschlusserstellung kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechender Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergibt (Korrekturfunktion).


Anders als nach HGB ist der Anhang (Notes) nach IAS und USGAAP unabhängig von der Rechtsform grundsätzlich Bestandteil des Jahresabschlusses, da ihm für die Gewährleistung der Entscheidungsnützlichkeit (Decision Usefulness) eine entscheidende Bedeutung beigemessen wird.