Anlagevermögen

Anlagevermögen Zum Anlagevermögen gehören alle Gegenstände, die aufgrund ihrer Eigenschaft bzw. der betrieblichen Zweckbestimmung dazu bestimmt sind,...

Zum Anlagevermögen gehören alle Gegenstände, die aufgrund ihrer Eigenschaft bzw. der betrieblichen Zweckbestimmung dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Dazu gehören sowohl Immobilien wie Geschäfts- und Lagerräume als auch bewegliche Güter wie Maschinen. Mit Ausnahme von Grund und Boden wird das Anlagevermögen ständig abgenutzt. Entscheidend, ob ein Vermögensteil zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehört, ist die Art der Verwendung.

Beispiel: Für ein Unternehmen, das mit Kraftfahrzeugen handelt, gehören die Kraftwagen nicht zum Anlagevermögen, da es sich um Umsatzgüter handelt. Ein Abschleppwagen einer Kfz-Werkstatt hingegen gehört zum Anlagevermögen