Anzahlungsgarantie
Hat der Käufer einer Ware oder einer Dienstleistung im Vorfeld eine Anzahlung geleistet, so kann die Anzahlung durch eine Anzahlungsgarantie abgesichert werden.
Die Anzahlungsgarantie kommt zum Tragen, wenn eine Nichterfüllung des Vertrags bzw. einer nicht vertragsgemäßen Lieferung der Ware vorliegt und der Verkäufer die Anzahlung nicht zurückerstattet. Die Höhe der Garantie entspricht im Allgemeinen der Höhe der geleisteten Anzahlung. In bestimmten Fällen werden auch Zinsverluste in die Anzahlungsgarantie eingerechnet. Die Laufzeit der Garantie richtet sich nach dem Zeitraum, der für die Lieferung voraussichtlich benötigt wird. Anzahlungsgarantien kommen häufig bei der Ausfuhr von Industrieanlagen und anderen langfristigen Investitionsgütern vor.