Ausschreibung

Die Ausschreibung kann ein wichtiger Bestandteil eines Bau-. Liefer- und Dienstleistungsprojektes sein, da durch sie, die Auftragsvergabe strukturiert und reguliert werden kann. Dabei soll sie nicht nur der Transparenz und Fairness im Wettbewerb dienen, sondern auch die effektive Positionierung von Unternehmen am Markt ermöglichen.

Was versteht man unter einer Ausschreibung?

Eine Ausschreibung ist ein Teil des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb. Durch sie werden potentielle Bieter aufgefordert, ein Angebot zu unterbreiten.

Unterschieden wird dabei zwischen Bauleistungen, Dienstleistungen und Lieferleistungen.

Wer muss eine Ausschreibung vornehmen?

Öffentliche Stellen sind ab einem bestimmten Auftragsvolumen zur Ausschreibung verpflichtet. Diese Schwellwerte, die sich gemäß § 106 GWB nach der jeweiligen Richtlinie der europäischen Union richten, werden im Zwei-Jahres-Rhythmus angepasst.

Folgende Schwellenwerte gelten seit dem 01.01.2024:

Aber auch bei privat-wirtschaftlichen Aufträgen können eine Vielzahl an Stakeholdern Ausschreibungen durchführen. Darunter fallen zum Beispiel Bauträger, Projektentwickler, Unternehmen, Privatpersonen oder Investoren, aber auch in Sonderfällen Architekten und Ingenieure.

Wo wird ausgeschrieben?

Ausschreibungen sind unter anderem im Bundesanzeiger oder der jeweiligen Landeszeitung zu finden oder auf geeigneten Internetportalen.

Dabei muss berücksichtigt werden, welche Art von Ausschreibung verwendet wird. Fällt das Auftragsvolumen unter die, von der EU vorgegebenen, Schwellenwerte, regeln die jeweiligen Verfahrensordnungen das weitere Vorgehen. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) steckt dabei das Verfahren für Bauleistungen, die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungen ab.

Grundsätzlich kann aber zwischen drei Arten der Ausschreibung unterschieden werden:

  • der öffentlichen Ausschreibung à jedes qualifizierte Unternehmen kann ein Angebot einreichen
  • der beschränkten Ausschreibung (mit oder ohne Teilnahmewettberwerb) à nur ausgewählte Unternehmen dürfen ein Gebot abgeben
  • Direktaufträge oder freihändige Vergaben à meist für kleinere Aufträge

Außerdem können in den unterschiedlichen Bundesländern weitere spezifische Anforderungen vorliegen, die sich aus Mittelstandförderungs- oder Landesvergabegesetzen ergeben.

Wie läuft eine Ausschreibung ab?

Zunächst wird die Ausschreibung, je nach Art, bekannt gegeben. Im Anschluss daran erhalten die Unternehmen detaillierte Informationen über das Projekt, sowie etwaige Anforderungen und die gesetzten Fristen.

Im Ausschreibungsverfahren müssen eventuelle Bieter darauf hingewiesen werden, dass das Bietverfahren ohne Zuschlag eingestellt oder eine Aufteilung einzelner Gewerke vorgenommen werden kann. Sonst könnte ein Bieter auf Schadensersatz klagen, sofern nicht auf diese Möglichkeiten hingewiesen wurde.

Daraufhin können interessierte oder ausgewählte Unternehmen ein geheimes Gebot einreichen. Diese werden dann vom Auftraggeber geprüft und eine Auswahl wird getroffen.

Fazit

Ausschreibungen sind somit ein zentrales Element bei der Vergabe von Bau-, Dienst- und Lieferleistungen, um Wettbewerb und deren Fairness, sowie Transparenz zu wahren.

Für Unternehmen bietet sie dabei die Möglichkeit, sich auf Ausschreibungen zu bewerben und neue Aufträge zu generieren. Um jedoch das volle Potenzial dieser Chancen auszuschöpfen, ist es wichtig, dabei eine faire Vergabe zu gewährleisten und als öffentlicher Auftraggeber etwaige Interessenskonflikte zu vermeiden.