Beschäftigungsfähigkeit

Mit dem Begriff Beschäftigungsfähigkeit, die oft auch als Arbeitsmarktfähigkeit bezeichnet wird, ist definiert, in welcher Form ein Arbeitnehmer am Berufs- und Arbeitsleben teilnehmen kann.

Eine eindeutige Definition, die für Berufssparten oder Berufsgruppen angewendet werden kann, besteht allerdings nicht. Einfach erklärt ist diese Fähigkeit das Zusammenspiel mehrerer Faktoren und setzt sich aus den beruflichen, respektive betrieblichen Anforderungen und den individuellen, fachlichen und sozialen Kompetenzen eines Arbeitnehmers zusammen. Auch die Gesundheit des Einzelnen spielt hierbei eine Rolle. Studien, die eine Gewichtung dieser Faktoren berücksichtigen, sind bei vielen Fachleuten allerdings umstritten.

Die Beschäftigungsfähigkeit wurde im Jahr 2000 erstmals im Lissabon-Vertrag aufgeführt

Die so genannte Lissabon-Strategie wurde auf einem Sondergipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs in der portugiesischen Hauptstadt im Frühjahr 2000 vorgestellt. Ein Ziel dieser Strategie war, Europa zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Als Maß dienten hierbei Japan und die USA, die durch wirtschaftliche, soziale, ökologische Erneuerung und Nachhaltigkeit überflügelt werden sollten. Eine nicht unerhebliche Rolle spielten hierbei die großen europäischen Unternehmen und selbstverständlich auch die Beschäftigungs- oder Arbeitsmarktfähigkeit der Arbeitnehmer. Schon damals wurde von Fachleuten kritisiert, dass die Beschäftigungsfähigkeit keine Auswirkung auf die Entwicklung der Gesamtwirtschaft eines Wirtschaftsraumes haben kann. Im Schlussbericht der EU-Sonderkommission vom 02.02.2010 wurde festgestellt, dass die Kernziele der Strategie deutlich verfehlt wurden.

 

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