Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn ist der der Hauptversammlung für Ausschüttungen oder zusätzliche Rücklagenzuführungen zur Verfügung stehende Gewinn.

Er errechnet sich (wie der Bilanzverlust) aus dem:

 

Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag)

+ Gewinnvortrag (./. Verlustvortrag)

+ Entnahmen aus (./. Einstellungen in die) Gewinnrücklagen
+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage


Da der Bilanzgewinn/-verlust durch Entscheidungen bestimmt wird, ist er kein Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens.