Bildungsprämie

Im Dezember 2008 führte die Bundesregierung die Bildungsprämie ein. Zielsetzung und Gedanke hinter diesem Modell ist, dass über Schule und Ausbildung hinaus für jeden Weiterbildung möglich ist.

Eine berufliche Qualifikation soll dadurch erhalten bleiben oder gefördert werden. Noch bis zum 31. Dezember 2017 läuft die derzeit dritte Förderphase. Über den direkt erhältlichen Gutschein hinaus besteht die Möglichkeit des Weiterbildungssparens. In einer sich ständig schneller wandelnden Berufswelt ist Fortbildung ein wichtiger Grundstein dafür, am Ball zu bleiben. Damit auch für Geringverdiener Chancengleichheit besteht, werden sie aus den Mitteln des Europäischen Sozialfond gefördert.

Die Prämienmöglichkeiten

Für beide Varianten der Bildungsprämie gelten grundlegende Voraussetzungen. Eine davon ist, dass der Anbieter seine Maßnahme so gestaltet hat, dass sie qualitativ als förderungswürdig gilt. Er hat die Möglichkeit, seinen Betrieb insgesamt zertifizieren zu lassen oder explizit einzelne Fortbildungen. Der nächste Schritt ist, dass Interessenten ein Beratungsgespräch absolvieren müssen. Dies erfolgt durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle, ist unverbindlich und kostenlos. Dazu kommen weitere Kriterien, die für den Erhalt der Bildungsprämie erfüllt sein müssen: Der Lernwillige muss älter als 25 Jahre sein, über 15 Wochenstunden arbeiten und ein Einkommen von 20.000 Euro darf nicht überschritten werden. Für längerfristige Fortbildung ist der Spargutschein ein Weg. Hier darf aus Sparverträgen nach dem Vermögensbildungsgesetz vorzeitig und ohne Verlust der Zulage Geld abgezogen und für qualifizierte Bildungsmaßnahmen eingesetzt werden.