Buchwert

Der Buchwert ist ein Wertansatz bei der Bewertung von Unternehmen oder von einzelnen Wirtschaftsgütern. Angesetzt werden in der Regel die Anschaffungskosten abzüglich der (handelsrechtlichen) Abschreibungen bzw. der (steuerrechtlichen) Absetzung für Abnutzung (AfA).

Dieser Ansatz ist weitgehend willkürlich bzw. rechtlich vorgegeben und weicht vom „tatsächlichen“ Wert (der im Steuerrecht als Teilwert bzw. gemeiner Wert bezeichnet wird) eines Wirtschaftsguts daher im Regelfall ab.

Mit Blick auf ein gesamtes Unternehmen bezeichnet der Buchwert den Wert des auf die Unternehmenseigner entfallenden Eigenkapitals. Der Buchwert berücksichtigt dann nur den bilanziell ausgewiesenen Wert der Aktiva, nicht jedoch mögliche stille Reserven oder stille Lasten.

Auch das verwendete Rechnungslegungssystem (HGB, IAS / IFRS oder US-GAAP) führt zu unterschiedlichen bilanziellen Wertansätzen, sodass sich die ausgewiesenen Buchwerte unterscheiden können.

Eine für die Unternehmensbewertung aussagekräftigere Zahl, die sich am Markt- oder Wiederbeschaffungswert der Aktiva orientiert, ist der Substanzwert. Dieser ist aber nicht durch Rechnungslegungssysteme bestimmbar und daher vom „Buchwert“ deutlich zu unterscheiden.