Betriebsübergang: Definition und Chancen

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Definition

Ein Betriebsübergang bezeichnet die Übertragung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils auf einen neuen Inhaber. Das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter unter bestehenden Konditionen ist gemäß § 613a BGB geschützt und wird gewährleisten. Des Weiteren gehen materielle und immaterielle Betriebsmittel wie Grundstücke und Gebäude, Maschinen, Waren oder auch Know-How, Geschäftsbeziehungen und Software bei einem Betriebsübergang mit über.

Rechte und Pflichten

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Belegschaft über den bevorstehenden Betriebsübergang zu informieren. Im Gegenzug haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, von ihrem Widerspruchsrecht in schriftlicher Form Gebrauch zu machen. Dies wird jedoch in den meisten Fällen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen, da eine Beschäftigung beim alten Arbeitgeber meist nicht mehr möglich sein wird. Außerdem muss der Arbeitgeber die Identität des neuen Inhabers, den Übergangszeitpunkt sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen für die Arbeitnehmer preisgeben. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden.

Rolle des Betriebsrats beim Betriebsübergang

Der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle bei Betriebsübergängen, indem er die Interessen der Arbeitnehmer vertritt und bei der Gestaltung des Übergangsprozesses mitwirkt. Seine Beteiligungsrechte ermöglichen es ihm, auf Entscheidungen wie Versetzung, Veräußerungen und Restrukturierungen Einfluss zu nehmen und die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte zu überwachen. Kündigungen aufgrund eines Betriebsübergangs sind beispielsweise unzulässig

Betriebsübergang in der Praxis

Bei einem Betriebsübergang ist sorgfältige Planung und transparente Kommunikation erforderlich, damit Unsicherheiten und Konflikte innerhalb des Betriebs minimiert werden können. Ein frühzeitiger, kooperativer Dialog mit der Belegschaft und dem Betriebsrat als Vertreter ist sehr hilfreich, um alle Reibungspunkte, die auftreten könnten, zu adressieren und wenn möglich zu lösen.

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass Betriebsübergänge hochkomplexe Angelegenheiten sind, die eine akribische organisatorische und rechtliche Vorbereitung erfordern. Sie bieten jedoch auch Chancen für eine positive Weiterentwicklung des Betriebs, wenn sie im Sinne der beteiligten Parteien gut durchgeführt werden.

Quelle: IHK, DBB, Arbeitskammer, Verdi