Cannabisgesetz und Arbeitsschutz

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Mit der Einführung des Cannabisgesetzes in Deutschland ab dem 01.04.2024 ergeben sich bedeutende Implikationen für den Arbeitsschutz. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Richtlinien und Praktiken an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen

Zentral ist die Notwendigkeit, Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb zu überarbeiten. Unternehmen müssen den legalen Cannabiskonsum als potenzielles Risiko berücksichtigen und Strategien entwickeln, um mit den damit verbundenen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken umzugehen. Es geht darum, präventive Maßnahmen zu implementieren, die den Konsum am Arbeitsplatz gemäß dem Cannabisgesetz berücksichtigen und steuern.

Schulungen und Aufklärung

Die Legalisierung erfordert auch eine verstärkte Aufklärung und Schulung der Belegschaft. Mitarbeiter müssen über die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf ihre Arbeitsfähigkeit und die damit verbundenen Risiken informiert werden. Ziel ist es, ein Bewusstsein für die Verantwortung jedes Einzelnen im Umgang mit Cannabis zu schaffen und gleichzeitig das Wissen über die gesetzlichen Bestimmungen zu vertiefen.

Richtlinien und Betriebsvereinbarungen

Weiterhin ist es erforderlich, dass Unternehmen ihre internen Richtlinien aktualisieren. Dies umfasst die Einbettung von klaren Regelungen zum Umgang mit Cannabis im Arbeitskontext, einschließlich der Festlegung von Konsequenzen bei Verstößen. Solche Richtlinien müssen transparent kommuniziert werden, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die Regeln verstehen und einhalten.

Präventive Maßnahmen und Intervention

Ein effektives System für Prävention und Frühintervention kann dazu beitragen, Probleme frühzeitig zu erkennen und zu adressieren. Unternehmen sollten Mechanismen etablieren, um Anzeichen von Missbrauch zu identifizieren und entsprechende Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen. Dies können beispielsweise Vertrauenspersonen im Betrieb sein, aber auch Drogenberatungen mit Experten und Therapievermittlungen.

 

Die Implementierung dieser Maßnahmen fördert nicht nur eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung, sondern entspricht auch der gesetzlichen Fürsorgepflicht, die aus dem neuen Cannabisgesetz resultiert.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, AOK, IG Metall, Arbeitsschutz Digital, AUG