CIP (Kosten, Versicherung, Fracht)
CIP
Bei der Klausel CIP trägt der Exporteur sämtliche Transportkosten, einschließlich der Transportversicherung, der Ware zum Bestimmungsort sowie die Kosten für die Exportabwicklung. Der Gefahrenübergang auf den Importeur erfolgt bei der Übergabe der Fracht an den Frachtführer. Die Klausel gilt für alle Transportformen.
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