DAF (Geliefert Grenze)

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DAF – geliefert Grenze – gehört zu den D-Klauseln der Incoterms. Hier übernimmt der Exporteur sowohl die Kosten als auch die Gefahren bis zum Bestimmungsort der Ware.

Bei der Klausel DAF trägt der Exporteur trägt die Transportkosten der Lieferung bis zu einem Bestimmungsort an der Grenze sowie die Exportabwicklung. Ab der Grenze geht die Gefahr auf den Importeur über, der dann auch die Einfuhrzölle entrichten muss. Diese Klausel gilt für alle Transportformen.

 

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