DDP (Geliefert verzollt)

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DDP – geliefert verzollt – gehört zu den D-Klauseln der Incoterms. Hier übernimmt der Exporteur sowohl die Kosten als auch die Gefahren bis zum Bestimmungsort der Ware.

Bei der Klausel DDP übernimmt der Exporteur die Transportkosten bis zum Bestimmungsort. Er zahlt darüber hinaus auch die Einfuhrzölle. Der Exporteur trägt ebenfalls die Gefahr bis zum Bestimmungsort.

 

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