DDU (Geliefert unverzollt)
DDU – Delivered Duty Unpaid
Bei der Klausel DDU übernimmt der Exporteur die Transportkosten bis zum Bestimmungsort, die Einfuhrzölle zahlt der Importeur. Die Gefahr trägt ebenfalls der Exporteur bis zum Bestimmungsort.
Jetzt unverbindlich Inhouse-Schulung zum Thema Incoterms anfragen!
Jetzt aktuelle Weiterbildungen im Bereich Zoll, Export und Fuhrpark erkunden!