DES (Geliefert ab Schiff)

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DES – geliefert ab Schiff – gehört zu den D-Klauseln der Incoterms. Hier übernimmt der Exporteur sowohl die Kosten als auch die Gefahren bis zum Bestimmungsort der Ware.

Bei der Klausel DES zahlt der Exporteur alle Transportkosten bis zum Bestimmungshafen, er trägt auch die Kosten der Transportversicherung, sofern vereinbart. Die Gefahr geht auf den Importeur über, sobald das Schiff seinen Bestimmungshafen erreicht hat. Der Importeur zahlt auch die Einfuhrzölle sowie die Entladungs- und Weitertransportkosten.

Die Klausel gilt für die See- und Binnenschifffahrt.