Einzelunternehmer

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Als Einzelunternehmen bezeichnet man im Allgemeinen die selbstständige wirtschaftliche Betätigung einer einzelnen natürlichen Person. Den Betreiber eines Einzelunternehmens nennt man Inhaber.

Eine bestimmte Mindestkapitaleinlage ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt und unmittelbar, d. h. mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen.