Was ist ein Embargo? – Bedeutung und Definition
Ein Embargo ist eine Wirtschaftssanktion, die ein Staat oder eine Staatengruppe (z. B. die EU) gegen einen anderen Staat, eine Person oder eine Organisation verhängt. Die Sanktionen betreffen meist den Außenhandel der Betroffenen und sollen diesen teilweise oder vollständig einschränken. Ein mögliches Synonym für Embargos ist z. B. die (Wirschaft-)Strafe.
Ursache für solche Embargos sind i. d. R. Verstöße gegen politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Regelungen des verhängenden Staates oder Staatenbundes. Auch Verletzungen internationaler Abkommen werden häufig mit Embargos bestraft. Mit den dazugehörigen Sanktionen sollen die Betroffenen dazu gebracht werden, ihr rechts- bzw. verhaltenswidriges Vorgehen zu unterlassen.
Alle Embargos werden durch gültige Rechtsverordnungen angeordnet und umgesetzt. Sie können verschiedene Bereiche des Außenhandels betreffen, etwa das Geschäft mit Öl, Gas oder anderen Rohstoffen.
→ Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet auf seiner Website eine Liste mit allen derzeit gültigen Embargos.
Was ist der Unterschied zwischen Sanktion und Embargo?
Im Außenwirtschaftsrecht werden die Begriffe Sanktion und Embargo oftmals synonym verwendet. Allerdings hat der Begriff Sanktion mehrere Bedeutungen und kommt nicht nur im Außenhandel zum Einsatz.
Rechtlich steht eine Sanktion zunächst für das Anerkennen oder Genehmigen einer Sache, etwa für das Billigen eines Gesetzes. Im Kontext des Außenhandels und Völkerrechts stehen Sanktionen jedoch für die Auferlegung von Verboten und Beschränkungen, wie es bei Embargos der Fall ist.
Das bedeutet: Embargos sind somit eine Form der Sanktion, nicht alle Sanktionen müssen jedoch zwangsweise auch Embargos sein.
→ Weitere Informationen im Umgang mit Embargos liefert der Beitrag „Sanktionslistenprüfung: Pflicht für jedes Unternehmen?“.