Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist.
Gemäß IFRS 3 werden sie in der Bilanz erfasst, sofern sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen wurden und ihr beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt zuverlässig ermittelt werden kann.
Ihre Folgebewertung erfolgt erfolgswirksam zum höheren Wert aus Erwartungswert nach IAS 37 (siehe Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten) und dem im Zuge des Unternehmenserwerbs angesetzten Wert abzüglich kumulierter Wertberichtigungen nach IAS 18.
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