Was sind EWR-Staaten? – Liste mit aktuellen EU- und Nicht-EU-Ländern

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EWR-Staaten sind Länder, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Er fungiert als Freihandelszone zwischen der Europäischen Union (EU) und drei Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein und Norwegen). Genauer sollte mit Gründung des EWR im Jahr 1994 der EU-Binnenmarkt für Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) erweitert werden.

Wer gehört zu den EWR-Staaten?

Zu den EWR-Staaten gehören alle aktuellen EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Zusammengefasst besteht der EWR 2024 also aus folgenden Staaten:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Liechtenstein
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

Diese 30 Länder bilden die EWR-Staaten. Sie profitieren aufgrund ihres Freihandelsabkommens von bestimmten Erleichterungen beim Export und Import von Waren. Sobald neue Staaten in die EU aufgenommen werden, erweitert sich auch die Liste der EWR-Staaten entsprechend.

Welche Länder sind im EWR, aber nicht in der EU?

Derzeit gehören die Staaten Island und Norwegen sowie das Fürstentum Liechtenstein zu den EWR-Staaten, obwohl sie keine Mitglieder der EU sind. Die Schweiz ist kein Teil des EWR, da sie das zugrundeliegende Abkommen Anfang der 1990er Jahre nicht unterzeichnete.

Welche Vorteile haben EWR-Staaten?

Alle EWR-Staaten erhalten durch das EWR-Abkommen bestimmte Erleichterungen im Warenverkehr und der Politik. Genauer bietet der EWR seinen Mitgliedsstaaten folgende Vorteile:

  • Freiheiten des EU-Binnenmarkts:
    • freier Warenverkehr
    • freier Personenverkehr
    • freier Dienstleistungsverkehr
    • freier Kapitalverkehr
  • Politische Zusammenarbeit in folgenden Bereichen:
    • Wettbewerb
    • Transport
    • Energie
    • Wirtschaftlich
    • Währung

Um diese Vorteile nutzen zu können, sollten sich Unternehmen, die in den EWR-Staaten ansässig sind, über alle rechtlichen Vorgaben informieren, die mit der Mitgliedschaft einhergehen – etwa in einschlägiger Literatur.

Quellen: Europäisches Parlament, Auswärtiges Amt