Frei an Bord (FOB)

FOB oder Frei an Bord gehört zu den F-Klauseln der Incoterms. Bei den F-Klauseln entledigt sich der Exporteur seiner Verantwortung mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer.

Die Kosten des Haupttransports trägt der Importeur. Der Exporteur zahlt die Kosten bis zum Kai des Verladehafens sowie die Kosten des Verladens und die Exportfreimachung. Der Gefahrenübergang auf den Importeur findet erst mit dem Überschreiten der Schiffsreling statt. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Importeur.

Diese Klausel wird im Seeverkehr angewendet.