Frei Frachtführer (FCA)
FCA oder Frei Frachtfüher gehört zu den F-Klauseln der Incoterms. Bei den F-Klauseln entledigt sich der Exporteur seiner Verantwortung mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer.
Die Kosten des Haupttransports trägt der Importeur. Der Übergang von Kosten und Gefahren findet an einem vom Importeur festgelegten Verladeort der Ware statt. Die Kosten für den Haupttransport trägt der Importeur.
Die Klausel kann bei allen Transportarten angewendet werden.
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