Herstellkosten der verkauften Produkte

Mit dem Begriff Herstellkosten umschreibt man meist die vollen Herstellkosten, d. h. die Kosten für alle Funktionen der Leistungserstellung.

Diese werden für die Erstellung der vollkostenbasierten Ergebnisrechnung und eventuell für die Bilanzierung (Bestandsbewertung) benötigt.

Die proportionalen Herstellkosten sind zur Ermittlung des Deckungsbeitrags erforderlich.

Herstellkosten ist ein Begriff aus dem deutschen Handelsgesetzbuch (§ 255 Abs. 2 HGB). In die Herstellkosten dürfen (bei Vollkostenbetrachtung) im Gegensatz zur in anderen Ländern und im betrieblichen Rechnungswesen üblichen Methodik der Herstellkostenbewertung keine kalkulatorischen Zinsen und Wagnisse, dafür aber angemessene Anteile für Verwaltungskosten eingerechnet werden. Nach IFRS und US-GAAP sind Bestände zu vollen Herstellkosten, aber ohne Einrechnung kalkulatorischer Zinsen zu bewerten.

Zu den Herstellkosten gehören:

  • Materialeinzelkosten und Fertigungseinzelkosten, die zusammen die Produktkosten ergeben
  • Materialgemeinkosten, die Strukturkosten der Funktionen Einkauf und Lagerung
  • Fertigungsstrukturkosten, das sind die Strukturkosten der Fertigungssteuerung, der Arbeitsvorbereitung, der Konstruktion und Entwicklung (soweit nicht durch den Auftrag verursacht) und die Kosten der Betriebsleitung

 

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