Herstellkosten des Umsatzes

Als Herstellkosten des Umsatzes (HKU) werden in der Kostenträgerzeitrechnung die Kosten bezeichnet, die bei der Herstellung eines Produkts anfallen.

Die Herstellkosten des Umsatzes werden zur Berechnung des Vertriebsgemeinkostenzuschlagsatzes sowie des Verwaltungsgemeinkostenzuschlagsatzes benötigt.