Interne Kontrolle

Ein internes Kontrollsystem (IKS) besteht aus systematisch gestalteten organisatorischen Maßnahmen und Kontrollen im Unternehmen zur Einhaltung von Richtlinien und zur Abwehr von Schäden, die durch das eigene Personal oder böswillige Dritte verursacht werden können.

Die Maßnahmen beruhen auf technischen und organisatorischen Prinzipien.

Sie umfassen z. B.:

  • Bauliche und softwaretechnische Zutrittskontrollen
  • Schriftliche Weisungen z. B.
    • zur Sicherheit,
    • zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen,
    • zur Kommunikation mit Öffentlichkeit und Presse
  • Maßnahmen zum Schutz der materiellen und immateriellen Vermögenswerte des Unternehmens
  • Maßnahmen zur Abwehr von illegalen Vorgängen im Bereich der Wirtschaftskriminalität,
    • z. B. das Vieraugenprinzip zur Verhinderung von Urkundenfälschung

Das IKS wird bedarfsgerecht von der Leitung angeordnet bzw. eingerichtet und bezüglich seiner Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit periodisch überprüft und angepasst. Interne Kontrolle ist nicht nur eine Angelegenheit von Eigentümern oder Managern, sondern wird oft auch von externen Stellen (Gesetzgeber, EU, Rechnungshöfe, Wirtschaftsprüfer, Versicherungen und Banken) gefordert. Durch die Definition von Zielen und Kontrollen zu ihrer Absicherung (englisch: Control Objectives) kann die Unternehmensleitung den Gesamtbedarf an Kontrollen feststellen.

 

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