Inventur
Mit der Inventur wird der tatsächliche Bestand des Vermögens und der Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt durch körperliche Bestandsaufnahme mengen- und wertmäßig erfasst.
Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann zum Abschluss eines Geschäftsjahres verpflichtet, eine Inventur durchzuführen. Hierbei werden die Grundsätze der Vollständigkeit, Richtigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wesentlichkeit, Klarheit und Nachprüfbarkeit verfolgt. Folgende Verfahren sind in:
- Stichtagsinventur
- permanente Inventur
- verlegte Inventur
- nventur durch Stichproben
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