Inventur

Mit der Inventur wird der tatsächliche Bestand des Vermögens und der Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt durch körperliche Bestandsaufnahme mengen- und wertmäßig erfasst.

Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann zum Abschluss eines Geschäftsjahres verpflichtet, eine Inventur durchzuführen. Hierbei werden die Grundsätze der Vollständigkeit, Richtigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wesentlichkeit, Klarheit und Nachprüfbarkeit verfolgt. Folgende Verfahren sind in:

  • Stichtagsinventur
  • permanente Inventur
  • verlegte Inventur
  • nventur durch Stichproben