Kostenstellenrechnung

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Die Kostenstellenrechnung ist der zweite Teil der drei Hauptteile der Kostenrechnung.

Sie beantwortet die Frage, wo Kosten entstanden sind oder entstehen sollen.

Kostenstellen sind Verrechnungseinheiten, in denen Kosten entstehen. Sie werden nach den zu verrichtenden Arbeiten, Verantwortungsbereichen, räumlichen Gegebenheiten oder Kundengruppen gebildet.

Erstes Gliederungskriterium ist der Organisationsplan eines Unternehmens. Für jeden Verantwortlichkeitsbereich wird mindestens eine Kostenstelle gebildet. Die Kostenstellenrechnung dient der Steuerung und Kontrolle der Kostenstellenkosten (Kostenstellenbudgets) sowie als Basis zur Berechnung von Kostensätzen, Zuschlags- und Verrechnungssätzen für die Kostenträgerrechnung (Kalkulation).

Dabei ist zu untersuchen, ob die Leistung der Stelle mit einer Bezugsgrößeneinheit eindeutig gemessen werden kann und ob diese Bezugsgröße die Kostenverursachung in der Stelle richtig darstellen kann. Gegebenenfalls ist eine Aufteilung in mehrere Kostenstellen sinnvoll.