Kostenträgerrechnung

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Die Kostenträgerrechnung ist der dritte Teil der drei Hauptteile der Kostenrechnung.

Sie beantwortet die Frage, welche Kosten für eine Leistungseinheit entstanden sind oder entstehen sollen.

Unter einem Kostenträger versteht man, abhängig vom Auswertungszweck, eine Leistungseinheit. Dies kann ein einzelnes Stück, ein Auftrag (Kunden- oder Fertigungsauftrag), eine Charge, ein Produkt oder eine Produktgruppe sein.

In vielen Unternehmen wird übergreifend auch von einem Kostenobjekt gesprochen.

Mit der Kostenträgerrechnung soll gezeigt werden, für welche Produkte und Leistungen die Kosten entstehen. Man will erkennen, wie hoch die Kosten sind, die ein Produkt als Produktkosten verursacht bzw. als zugeschlüsselte Strukturkosten zu tragen hat.

Kostenträgerrechnung ist ein Sammelbegriff für:

  • Kalkulation (Einzelstück- oder Auftragsbetrachtung)
  • Stückkalkulation (Vor-, Zwischen- und Nachkalkulation)
  • Kostenträgerzeitrechnung (Nachweis der Kosten aller in einer Periode hergestellten Produkte)
  • Plankostenträgerrechnung, Istrechnung, Soll-Ist-Vergleich, Bewertung der Bestandsänderungen

Hinweis: Innerhalb der Vollkostenrechnung will man sämtliche Kosten des Unternehmens auf die Kostenträger verrechnen, um erkennen zu können, inwiefern diese Kosten auch durch die Marktpreise gedeckt werden.

Dies ist aber bei Mehrproduktunternehmen nicht möglich, weil in den meisten Fällen kein direkter Verursachungszusammenhang zwischen hergestellter und verkaufter Menge und Strukturkosten besteht. Berechnet man in der Kostenträgerrechnung die vollen Herstell- oder die Selbstkosten, muss man sich immer darüber klar sein, dass die entstehenden Werte nie exakt sein können.