Pönale

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Vertraglich vereinbarte Geldstrafe. Sie tritt in Kraft, wenn der Schuldner mit seiner Leistung in Verzug gerät, bzw. die vereinbarte Leistung nicht oder nicht in der vereinbarten Weise erbringt.

Üblich ist die Festlegung eines zu zahlenden Werts pro verzögerter Zeiteinheit.

Beispiel: Pro Woche verspäteter Lieferung sind durch den Lieferanten 10.000 Euro an den Abnehmer zu zahlen.