Was ist Palliativpflege? – Definition

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Palliativpflege (auch Palliativbegleitung) ist die pflegerische Versorgung von schwerkranken und sterbenden Personen. Sie kann an verschiedenen Orten und durch unterschiedliche Personen stattfinden:

  • Palliativpflege zu Hause
    • durch Angehörige
    • durch Pflegekräfte (ambulante Palliativpflege)
  • Palliativpflege im Pflegeheim, Krankenhaus oder Hospiz (stationäre Palliativpflege)

Gesetzlich Versicherte besitzen einen rechtlichen Anspruch auf Palliativpflege sowie einen Anspruch auf individuelle Beratung und Unterstützung ihrer Krankenkasse, wenn es um die Auswahl der konkreten Leistungen geht.

Was ist das Ziel der Palliativpflege?

Palliativpflege verfolgt das Ziel, die Folgen einer schwerwiegenden Erkrankung zu verringern, wenn es keine Aussicht auf Heilung gibt. Hierzu gehört eine Linderung der auftretenden Symptome und Aufrechterhaltung der Selbstbestimmung.

Somit dient die Palliativpflege nicht dazu, die Lebenserwartung zu verlängern, sondern die Lebensqualität bis zum Lebensende zu bewahren.

Was wird bei der Palliativpflege gemacht?

Im Rahmen der Palliativpflege kümmern sich Pflegekräfte insbesondere um folgende Aufgaben:

  • Versorgung auftretender Symptome (z. B. Angst, Atemnot, Unruhe, Nahrungsverweigerung)
  • Emotionale Unterstützung
  • Kurz vor dem Tod: maximale Symptomtherapie (ggf. mit sedierenden Medikamenten)
  • Nach dem Tod: Nachsorge der Angehörigen

Falls nicht bereits geschehen, werden die Patientinnen und Patienten außerdem über Vorsorgemaßnahmen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung informiert.