Reisekosten
Welche Kosten fallen unter Reisekosten?
Unter Reisekosten versteht man laut Bundesreisekostengesetz (BRKG):
- Tranport- und Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwand
- Übernachtungskosten
- Reisekosten
Mitarbeiter können im Nachhinein Reisekosten über den Arbeitgeber abrechnen lassen, dafür benötigen sie alle entsprechenden Rechnungen und Belege. Zusätzlich beträgt die Reisekostenpauschale 2022 für Dienstreisen im Inland folgende Werte:
- mehr als 8 Stunden: 14€
- ab 24 Stunden: 28€
- an An- und Abreisetag: 14€
Zusätzlich sollte bei der Reisekostenabrechnung die Kilometerpauschale beachtet werden, die bei Dienstreisen mit dem PKW 13 Cent pro Kilometer beträgt.
Erfahren Sie mehr in unserem Seminar Reisekosten- und Bewirtungsrecht.