Reisekosten

Welche Kosten fallen unter Reisekosten?

Unter Reisekosten versteht man laut Bundesreisekostengesetz (BRKG):

  • Tranport- und Fahrtkosten
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Übernachtungskosten
  • Reisekosten

Mitarbeiter können im Nachhinein Reisekosten über den Arbeitgeber abrechnen lassen, dafür benötigen sie alle entsprechenden Rechnungen und Belege. Zusätzlich beträgt die Reisekostenpauschale 2022 für Dienstreisen im Inland folgende Werte:

  • mehr als 8 Stunden: 14€
  • ab 24 Stunden: 28€
  • an An- und Abreisetag: 14€

Zusätzlich sollte bei der Reisekostenabrechnung die Kilometerpauschale beachtet werden, die bei Dienstreisen mit dem PKW 13 Cent pro Kilometer beträgt.

Erfahren Sie mehr in unserem Seminar Reisekosten- und Bewirtungsrecht.