Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist.
Gemäß IFRS 3 werden sie in der Bilanz erfasst, sofern sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen wurden und ihr beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt zuverlässig ermittelt werden kann.
Ihre Folgebewertung erfolgt erfolgswirksam zum höheren Wert aus Erwartungswert nach IAS 37 (siehe Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten) und dem im Zuge des Unternehmenserwerbs angesetzten Wert abzüglich kumulierter Wertberichtigungen nach IAS 18.
Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht
Das Praxishandbuch liefert aktuelle Informationen zum Reisekosten- und Bewirtungsrecht. Hinzu kommen praktische Handlungsempfehlungen, Berechnungsbeispiele und Arbeitshilfen. Damit gelingt die korrekte Reisekostenabrechnung im Handumdrehen.
Gratis-Download: Entgeltabrechnung 2024
Erfahren Sie in diesem Dokument, welche rechtlichen Änderungen und Neuerungen der Entgeltabrechnung auf Sie zukommen.
Seminar: Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2024/2025
Rechtssichere Abrechnung der Reisekosten in Unternehmen unter Berücksichtigung aller aktuellen Änderungen!
SEMINAR, DAUER 1 TAG
Inhouse Schulungen im Bereich Reisekosten & Finanzen
Ihr Fach-Newsletter
✓ aktuelle Informationen
✓ wertvolle Praxishilfen
✓ kostenlos und unverbindlich