Steuersatz
Der Steuersatz wird für die jeweilige Steuer im Steuertarif festgelegt.
Der Steuertarif ist die für eine Steuer vorgenommene vollständige und eindeutige Zuordnung von Bemessungsgrundlage (X) und Steuerbeträgen (T) über eine Steuerbetragsfunktion T = T(X), woraus sich der Steuersatz rechnerisch ermitteln lässt.
Je nach Entwicklung der Steuerbelastung bei einer Veränderung einer monetären Bemessungsgrundlage spricht man von proportionalen (auch: linearen), progressiven und regressiven Steuertarifen.
Der Durchschnittssteuersatz (Average Tax Rate) ermittelt sich über den Gesamtbetrag der Steuerbelastung bezogen auf die Bemessungsgrundlage als Prozentsatz.
Der Grenzsteuersatz (Marginal Tax Rate) gibt die prozentuale Steuerbelastung der letzten besteuerten Geldeinheit an.
Bei einer in Mengeneinheiten gemessenen Bemessungsgrundlage ist der Tarif immer proportional, es handelt sich um eine Mengensteuer (z. B. Hubraumsteuer).
Sieht ein Steuertarif einen festen Betrag pro Besteuerungseinheit vor, so ist die Rede von einem Steuerbetragstarif (z. B. Hundesteuer).
Sieht ein Steuertarif einen Prozentsatz pro Besteuerungseinheit vor, so ist die Rede vom Steuersatztarif (z. B. Umsatzsteuer).