Teilzeitarbeit

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Von Teilzeit oder einer Teilzeitarbeit wird gesprochen, wenn Arbeitnehmer eines Unternehmens kürzer arbeiten als in Vollzeit Beschäftigte.

Je nach Art und Umfang der Arbeit wird zwischen vollzeitnaher und vollzeitferner Teilzeit unterschieden. Als Grundlage für einen Vergleich der Teilzeit wird in der Regel die Wochenarbeitszeit, respektive die Jahresarbeitszeit einer Vollzeitkraft zu Grunde gelegt. Falls kein Vergleich mit einer Vollzeitkraft möglich ist, wird der bestehende Tarif- oder Kollektivvertrag für einen Vergleich herangezogen. Für das deutsche Arbeitsrecht ist die Teilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Unter gewissen Voraussetzungen haben Arbeitnehmer in Deutschland, wie in anderen europäischen Ländern auch, einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung. Diese Voraussetzungen sind im § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geregelt.

Die Teilzeitarbeit bringt Arbeitnehmern und Arbeitgebern Vor- und Nachteile

Arbeitnehmer, die in Teilzeit beschäftigt sind, zahlen in der Regel weniger Steuern als Vollzeitbeschäftigte. Allerdings muss der Arbeitgeber meist höhere Lohnnebenkosten aufbringen. Teilzeitbeschäftigte, die fort- und weitergebildet werden müssen, verursachen die gleichen Kosten wie in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer. Wie bei der Altersteilzeit bleiben gesundheitlich eingeschränkte Arbeitnehmer allerdings auch länger in Beschäftigung. Die längeren Erholungsphasen durch die Teilzeit wirken sich positiv auf die Arbeitsleistung aus. Im Alter wirkt sich eine Teilzeitbeschäftigung allerdings negativ auf die Rentenhöhe aus. Auch die soziale Absicherung im Krankheitsfall oder bei einer eintretenden Arbeitslosigkeit ist meist nur unzureichend. Je nach vertraglichem Abschluss kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der in Teilzeitarbeit beschäftigt ist, die Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung verwehren.